Wird das Fehlen einer Pilotin oder eines Piloten bei der Ruag die wichtigen Entscheidungen verzögern, die im Zusammenhang mit der Einführung der neuen F-35A-Flugzeuge anstehen?
23.4145 · Interpellation · 2023-09-28
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport finden gerade die Planungsarbeiten zur Einführung der F-35A-Flugzeuge statt, die grundsätzlich ab dem Sommer 2028 erfolgen soll. Was die Wartung und die Instandhaltung der neuen Flugzeuge angeht, werden die anstehenden Entscheidungen von der RUAG getroffen – einem Unternehmen, bei dem der Bund Alleinaktionär ist.
Wie die Bundesrätin Viola Amherd im Zuge der Nationalratsdebatte zum Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge festgestellt hat, ist die RUAG verpflichtet, die verschiedenen Regionen des Landes zu berücksichtigen, auch bezüglich der Arbeitsplätze. Die strategischen Ziele des Bundesrates für die RUAG MRO Holding AG für die Jahre 2020–2023 erwähnen ausdrücklich die Verpflichtung, «in der Schweiz die regionalen Anliegen angemessen [zu] berücksichtigen».
1. Die RUAG durchlebt verschiedene Krisen und verfügt zurzeit nicht über eine gut etablierte Leitung. Beeinflusst oder verzögert dies die wichtigen Entscheidungen, die bezüglich den Wartungs- und Unterhaltsarbeiten der neuen Flugzeuge sowie der geografischen Verteilung der daraus resultierenden Arbeitsplätze getroffen werden müssen, zumal diese Entscheide insbesondere in der Romandie mit grosser Spannung erwartet werden?
Die Entscheidungen zu den Offsets werden ebenfalls sehnlichst erwartet. Die RUAG und der Fabrikant Lockheed Martin diskutieren zurzeit, ob die Möglichkeit besteht, die Endmontage von vier Flugzeugen in der Schweiz durchzuführen (Projekt RIGI) und diese Arbeiten als Offsets zu betrachten. Sollte dieses Projekt jedoch verwirklicht werden und die Akvitäten der RUAG hauptsächlich in Emmen verbleiben, so würde die Romandie bezüglich der Offsets stark geschädigt werden, obwohl der Bundesrat gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge bei den Kompensationsgeschäften sicherstellen muss, dass der Verteilschlüssel zwischen den Regionen so weit wie möglich eingehalten wird: 65 Prozent entfallen auf die Deutschschweiz, 30 Prozent auf die Westschweiz und 5 Prozent auf die italienischsprachige Schweiz.
2. Hat der Bundesrat in Absprache mit der RUAG eine Strategie entwickelt, um sicherzustellen, dass die Offsets gemäss den im Bundesbeschluss festgehaltenen Regeln verteilt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Rücktritt von Brigitte Beck als CEO der RUAG MRO Holding AG (RUAG MRO) sowie die verschiedenen strategischen und operativen Herausforderungen der RUAG MRO haben keinen Einfluss auf die anstehenen Entscheide in Bezug auf das neue Kampfflugzeug. Die strategische Unternehmensleitung ist durch den Verwaltungsrat sichergestellt. Nach dem Rücktritt von Brigitte Beck als CEO der RUAG MRO haben der CFO Christian Priller und der Leiter der Business Area Air, Thomas Kipfer, die interimistische Führung der RUAG MRO als Co-CEOs übernommen und stellen so die operative Geschäftsführung bis zum Arbeitsbeginn der oder des neuen CEO sicher. Der Rekrutierungsprozess zur Wiederbesetzung der CEO-Position läuft zurzeit. Der Verwaltungrat der RUAG MRO als zuständiges Organ wird über die Wahl der oder des neuen CEO informieren.2. Der Schlüssel zur Verteilung der Kompensationsgeschäfte (Offsets) zwischen den verschiedenen Region gemäss Art. 2 Abs 1 Bst. C des Bundesbeschlusses über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge (BBl 2022 3193) betrifft das gesamte Offsetvolumen und nicht nur die möglichen Offset-Aufträge an die RUAG MRO. Sollte die RUAG MRO erwähnte Offsetgeschäft/e umsetzen können, wird dies in dieser Gesamtbetrachtung einfliessen. Für die Geschäftstätigkeit der RUAG MRO erwartet der Bundesrat, dass diese in der Schweiz die regionalen Interessen angemessen berücksichtigt. Diese Vorgabe ist in den strategischen Zielen des Bundesrates für die RUAG MRO 2020-2023 (BBl 2022 1316) festgehalten (vgl. Ziel 3.11) und soll in den neuen strategischen Zielen 2024-2027 übernommen werden.