Medikamentenpreise. Vergütung von im Ausland gekauften günstigen Medikamenten oder Hilfsmitteln durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG, um die Preise und Kosten zu senken
23.4177 · Motion · 2023-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die von Privatkunden im Ausland gekauften Medikamente oder Hilfsmittel die nicht versendet werden vergütet, sofern:
- Das Medikament oder das Hilfsmittel in unserem Land zugelassen ist und durch einen in der Schweiz zugelassenen und praktizierenden Arzt verordnet wurde.
- Das im Ausland gekaufte Medikament oder Hilfsmittel günstiger ist als dasselbe Medikament oder Hilfsmittel in der Schweiz.
Begründung
Dieses Jahr werden die Prämien der OKP ein wiederholtes Mal stark zunehmen. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, alle rasch realisierbaren Massnahmen zur Dämpfung eines weiteren Kostenanstieges zu ergreifen. Ein starker Treiber der Gesundheitskosten sind die hohen Medikamentenpreise.
Gemäss dem 14. gemeinsamen Auslandpreisvergleich von santésuisse und Interpharma ist das Preisniveau der patentgeschützten Medikamente im europäischen Ausland im Durchschnitt 5,4% tiefer als in der Schweiz, patentabgelaufene Originalpräparate kosten im Ausland 10,8% weniger. Besonders markant sind die Preisunterschiede bei Generika und Biosimilars: Im Ausland sind Generika um rund die Hälfte günstiger (45,5%), Biosimilars kosten 27,5% weniger.
Aktuell werden jedoch die Kosten für im Ausland gekaufte Arzneimittel und Hilfsmittel nur vergütet, wenn sie die versicherte Person während eines vorübergehenden Auslandaufenthaltes wegen einer dort aufgetretenen Erkrankung benötigt. Es ist aufgrund des grossen Sparpotenzials aber notwendig, diese gesetzlichen Grundlagen rasch dahingehend anzupassen, dass im Ausland gekaufte günstige Medikamente generell vergütet werden können, sofern Sie nicht versendet werden und eine Verordnung eines Schweizer Arztes vorliegt.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. September 2021, basierend auf dem Bericht zur Motion 16.3169 Heim «Vergütungspflicht der Krankenkassen für im Ausland eingekaufte medizinische Mittel und Gegenstände» (www.bag.admin.ch / das-bag / Publikationen / Bundesratsberichte / 2021 / Vergütung im Rahmen der OKP von privat im Ausland bezogenen Mitteln und Gegenständen) beschlossen, dass bestimmte im Ausland bezogene Mittel und Gegenstände von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden sollen. Es ist vorgesehen, entsprechende Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen im kommenden Jahr auszuarbeiten. Der Bundesrat ist bereit, Gesetzesanpassungen für eine OKP-Vergütung von im Ausland bezogenen Arzneilmitteln vorzubereiten.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.