23.4186 · Motion · 2023-09-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, automatisch dringliche Massnahmen einzuleiten, wenn die Hitze-Schwellenwerte erreicht werden. Diese Schwellenwerte und die Kriterien des Hitzewarnkonzeptes werden von Meteo Schweiz für die ganze Schweiz festgelegt.
Begründung
Eine Hitzewelle ist eine Gefahr für Menschen, Tiere, Umwelt und Infrastruktur. Hohe Temperaturen können die Gesundheit belasten; dies gilt nicht nur für Tagesmaximaltemperaturen, sondern auch für hohe nächtliche Temperaturen. Auf der Webseite von Meteo Schweiz ist zu lesen: «Seit Sommer 2021 warnt Meteo Schweiz die Bevölkerung vor einer bevorstehenden Hitzephase auf Basis der mittleren Tagestemperatur. Damit werden neben den Temperaturen am Tag auch die Nachttemperaturen berücksichtigt.» Wenn diese Information notwendig ist, muss heute damit einhergehen, dass die zu ergreifenden Massnahmen schweizweit automatisch eingeleitet und dann auch gleich von den Kantonen umgesetzt werden.
Es liegt in der Verantwortung des Bundesrats, in Hitzeperioden automatisch dringliche Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung einzuleiten. Die Zusammenarbeit mit Meteo Schweiz ist zentral, um die Schwellenwerte für eine Hitzewarnung festzulegen. Meteo Schweiz erklärt: «Hitze ist eine ernstzunehmende Gefahr für Menschen, Tiere, Umwelt und Infrastruktur. Hohe Temperaturen können die Gesundheit belasten. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur hitzebedingten Sterblichkeit zeigen, dass nicht nur die Tagesmaximaltemperaturen die Hitzebelastung beeinflussen, sondern auch die Nachttemperaturen. Zudem haben nicht nur lange, sondern auch kurze, aber intensive Hitzeperioden eine Auswirkung auf die Gesundheit.» Es liegt auf der Hand, dass aber auch die Zusammenarbeit mit den Kantonen greifen muss; es gilt, gemeinsam mit ihnen zu planen und auszuarbeiten, welche Massnahmen getroffen werden müssen und wie sie umgesetzt werden sollen.
Denken wir nur an die ungewöhnlich starke Hitzewelle Ende dieses Sommers, als die Temperaturen innerhalb von nur einer Woche fast bis auf 40 Grad stiegen, sodass in Genf die Schulpflicht vorübergehend aufgehoben wurde. Während wir das Problem an der Quelle angehen und unsere CO2-Emissionen reduzieren müssen, braucht es griffige und dringliche Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei einer Hitzewelle. Die Sommer werden heisser, Hitzewellen werden sich wiederholen und nicht nur im Hochsommer, sondern auch im Juni und im September auftreten.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
MeteoSchweiz hat ihre Hitzewarnungen, die bereits seit 2005 herausgegeben werden, im Jahr 2021 an neue wissenschaftliche Kenntnisse angepasst. Die Hitzewarnungen in vier Gefahrenstufen gelten in der ganzen Schweiz. Ab Stufe zwei wird die Bevölkerung über die MeteoSchweiz-App und die Gefahrenkarte der Webseite sowie über das Naturgefahrenportal gewarnt. In den entsprechende Warntexten erscheinen seit Juni 2023 auch die Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung während einer Hitzeperiode. Bei einer erheblichen (Stufe 3) und grossen Gefahr (Stufe 4) werden zudem direkt die kantonalen Behörden informiert. Das Ergreifen von Schutzmassnahmen ist abhängig von der lokalen Betroffenheit und sinnvollerweise daher Aufgabe der Kantone. Diese werden wie dargelegt bereits heute direkt informiert und können Schutzmassnahmen umsetzen. Viele Kantone verfügen über Hitzeaktionspläne und informieren die Bevölkerung über Online-Informationsplattformen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz stellt zudem mit ALERTSWISS eine schweizweite Plattform zur Verfügung, über welche die Kantone die Bevölkerung unter anderem bei Hitze warnen und Verhaltensempfehlungen informieren können.Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) untersucht in einem Forschungsprojekt von 2023 bis 2026, wie Anpassungsmassnahmen an die zunehmende Hitzebelastung umgesetzt werden und wirken. Dazu werden der Stand des Wissens und der Stand der Umsetzung von Empfehlungen und Massnahmen in der Bevölkerung, bei Gesundheitsfachpersonen sowie bei den kantonalen Behörden erhoben. Im Rahmen des Forschungsprojektes werden auch allfällige Lücken identifiziert und falls nötig Empfehlungen zur Verbesserung erarbeitet. Angesichts des Ist-Zustandes und der laufenden Arbeiten beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.