23.444 · Parlamentarische Initiative · 2023-06-16
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Das Gesetz über die politischen Rechte soll geändert werden, um ein Gremium zu schaffen, das während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in der öffentlichen Werbung angerufen werden kann. Dieses Gremium wird also gleichsam mit einer Art Qualitätskontrolle der öffentlichen Auseinandersetzung betraut. Es hat aber keine Sanktionsgewalt strafrechtlicher oder anderer Art, sondern nimmt Stellung zur Plausibilität und zum Wahrheitsgehalt von Argumenten und Thesen. Es vertritt diese Stellungnahme rechtzeitig vor der Öffentlichkeit als spezifischen Diskussionsbeitrag zur Sache.
Begründung
Währenddem die kommerzielle Werbung von der Lauterkeitskommission auf falsche Behauptungen überprüft wird, unterliegt die politische Werbung nur extrem weit gefassten minimalen Beschränkungen (vgl. Kley, Rechtliche Schranken der politischen Werbung, in: Schweizer Werbeagenda 2003). Dies wurde immer wieder von unterschiedlichen politischen Seiten kritisiert. Die politische Auseinandersetzung in einer Demokratie soll engagiert und auch heftig geführt werden sollen. Für die korrekte Willensbildung der Stimmberechtigten ist es allerdings wichtig, dass keine offensichtlich irreführenden Behauptungen gemacht werden.
Verschiedene Vorstösse befassten sich in den letzten Jahren mit diesem Thema. Am meisten Unterstützung fand dabei eine Parlamentarische Initiative von Judith Stamm (99.427), an welche sich die vorliegende parlamentarische Initiative anlehnt.
Nicht erst in jüngerer Zeit wird beklagt, dass in der Werbung für Abstimmungskampagnen Zuspitzungen, Simplifikationen oder gar offensichtliche Falschaussagen gemacht werden, welche der Sache nicht mehr gerecht werden und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger recht eigentlich irreführen. Dies ist vor allem dann stossend, wenn dies mit teuren Massnahmen geschieht, ohne dass darauf entsprechend prominent und sichtbar entgegnet werden kann. Das hier vorgeschlagene Gremium soll von interessierten Bürgerinnen und Bürgern in solchen Fällen angerufen und um Stellungnahme ersucht werden können. Denkbar wäre, dass dieses Gremium (wie von Judith Stamm in der Pa.lv. 99.427 konkret vorgeschlagen) unter dem Vorsitz der Präsidien der Räte tagen würde. Möglicherweise wird bei der Ausarbeitung der Vorlage aber auch eine Lösung mit unabhängigen Persönlichkeiten der Vorzug gegeben.
Die Existenz dieses neuen Gremiums hätte sicher auch eine präventive Wirkung. Alle, die sich öffentlich vernehmen lassen, müssten inskünftig mit Kritik und Anmahnung rechnen. Damit könnte das Gremium zur Erarbeitung und Verbreitung eines Qualitätsstandards für die öffentliche Diskussion und Auseinandersetzung beitragen. Das ist für die Zukunft der direkten Demokratie lebenswichtig.