23.463 · Parlamentarische Initiative · 2023-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) ist dahingehend anzupassen, dass Alterskontrollen ohne Preisgabe der Identität erfolgen.
Begründung
Das Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen Videospiele vor unangemessenen Inhalten im Bereich Film und ist unbestritten. Gleichzeitig müssen Nutzerinnen und Nutzer aller Altersklassen vor einer allgemeinen Identifikationspflicht geschützt werden, um Zugang zu Filmen und Videospielen zu erhalten. Eine solche Identifikationspflicht gegenüber den Anbietern von Anruf- und Plattformdiensten würde die informationelle Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer aushöhlen. Daten über die Identität, wie sie insbesondere in amtlichen Ausweisen zu finden sind, verdienen einen besonderen Schutz. Es handelt sich in datenschutzrechtlicher Hinsicht ohne Weiteres um besonders schützenswerte Personendaten.
Das JSFVG und der Entwurf für die JSFVV fordern Alterskontrollen, ohne klarzustellen, dass keine Identitätskontrolle durch die Abruf- und Plattformdienste erfolgen darf. Auch Kinder und Jugendliche sollen für Alterskontrollen identifiziert werden dürfen. Gesetz und Verordnung sind technologieoffen formuliert, sehen aber erklärtermassen identifizierende Alterskontrollen mit amtlichen Ausweisen vor. Folglich führt dies zu einer Identifikationspflicht für alle Menschen. Die Identifikation müsste durch Betreiber der Abruf- und Plattformdienste, häufig mit Sitz im Ausland, erfolgen.
Das JSFVG ist deshalb dahingehend anzupassen, dass Alterskontrollen ohne Preisgabe der Identität möglich ist. Dies wäre etwa mit der neuen E-ID möglich, die voraussichtlich Parameterabfragen wie «volljährig» oder «älter als 16» ohne weitere Offenlegung weiterer persönlichen Daten vorsieht.