23.7417 · Fragestunde. Frage · 2023-06-07
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Wie der Blick am 11. Februar 2023 berichtet hat, hat Deutschland einen Afghanischen Kinderschänder in die Schweiz zurückgeschoben.
Wie konnte dies passieren, warum hat die Schweiz diese Person zurückgenommen und weiss der Bund, wo sich diese Person heute aufhält?
Stellungnahme des Bundesrates
Am 10. Februar 2023 wurde diese Person durch die deutschen Behörden an die Schweizer Grenze geführt, obwohl die Schweiz das Rückübernahmegesuch aus Deutschland vorgängig abgelehnt hatte. Bilaterale Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten verpflichten die Vertragsstaaten zur Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen, die unerlaubt von ihrem Hoheitsgebiet in den anderen Vertragsstaat Weiterreisen. Die Rückübernahme setzt einen Antrag der einen Vertragspartei und die Zustimmung der anderen Vertragspartei voraus. Die Schweizer Behörden haben deshalb bei den deutschen Behörden interveniert. Dabei hat sich gezeigt, dass die Rücküberstellung durch die deutschen Behörden nicht gestützt auf das gemeinsame Rückübernahmeabkommen erfolgte, sondern auf Grundlage der innerstaatlichen deutschen Gesetzgebung. Abseits dieses speziellen Einzelfalls ist zu betonen, dass die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden im Grenzgebiet sehr gut funktioniert und ein regelmässiger Austausch zwischen den zuständigen Behörden besteht. Hier werden auch die Herausforderungen der Zusammenarbeit thematisiert. Im Rahmen einer deutsch-schweizerischen Arbeitsgruppe wird zudem die Rücküberstellung von Personen ausserhalb des gemeinsamen Rückübernahmeabkommens zurzeit diskutiert und optimiert. Weil gegen die Person in der Schweiz nichts Strafrechtliches vorliegt, konnte sie von den Schweizer Grenzschutzbehörden nur kurz festgehalten werden. Ausländerrechtlich bestanden keine Gründe für eine weitere Festhaltung der Person. Sie wurde hingegen wegen rechtswidrigem Aufenthalt an die zuständige Staatsanwaltschaft verzeigt und aus der Schweiz weggewiesen. Zudem wurde eine Einreisesperre verhängt. Der aktuelle Aufenthaltsort der Person ist den Schweizer Behörden nicht bekannt.