Lexipedia

23.7675 · Fragestunde. Frage · 2023-09-20

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Das Parlament hat dem Bundesrat vor fünf Jahren den Auftrag erteilt, dem TPNW beizutreten (17.4241). Dieser unter Mitwirkung der Schweiz verhandelte Vertrag ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten. Im Juni 2022 fand die erste Vertragsstaatenkonferenz in Wien statt, wo die Schweiz als Beobachterin teilnahm. An der zweiten Vertragsstaatenkonferenz im November 2023 wird die Schweiz wieder als Beobachterin teilnehmen.
Mit welchem Ziel?
Wird die Schweiz vor diesem Datum das TPNW unterzeichnen?

Stellungnahme des Bundesrates

Wie bereits 2022 in Wien wird die Schweiz als Beobachterin an der Staatenkonferenz im November 2023 in New York teilnehmen. Sie wird dort Beiträge in den Bereichen Opferhilfe, Umweltsanierung und internationale Hilfe aufgreifen und die Komplementarität des TPNW und des Atomwaffensperrvertrags (NPT) hervorheben. Der Bundesrat stellt bisher keinen Reputationsschaden aufgrund der Nichtunterzeichnung des TPNW fest. Demgegenüber ist zu bedenken, dass sich Reputationsrisiken auch aus der Unterzeichnung des Vertrages ergeben könnten, zumal die wichtigsten europäischen Partner der Schweiz den TPNW ablehnen und einen möglichen Beitritt der Schweiz kritisch betrachten. Der Bundesrat kommt Art. 122 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes nach, indem er jährlich über den Stand der Umsetzung von überwiesenen Motionen Bericht erstattet. Der Entscheid über die Haltung des Bundesrates zum TPNW ist in Vorbereitung. Der Bericht über die Neubeurteilung wird ergänzt um einen Bericht in Erfüllung von Po. 22.3800 Dittli. Die aussen- und sicherheitspolitischen Auswirkungen bei einem Beitritt beziehungsweise Nichtbeitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag sind Teil beider Berichte.

Zweite Vertragsstaatenkonferenz UNO-Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) | Lexipedia | Lexipedia