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23.7893 · Fragestunde. Frage · 2023-12-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ende 2023 läuft die Frist des BehiG ab, den öffentlichen Verkehr barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel wird bei Weitem verfehlt. Der barrierefreie, öffentliche Verkehr ist auch kein Bestandteil der Teilrevision des BehiG.
Plant der Bundesrat konkrete Massnahmen, um den gesetzeswidrigen Zustand, der zu Lasten der Menschen mit Behinderungen geht, ab 2024 zu kompensieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 20.3874 Reynard vom 19. Juni 2020 «Zugänglichkeit für Menschen mit einer Behinderung zum öffentlichen Verkehr» festgehalten, dass namentlich bei den Bahnhöfen und bei den Bushaltestellen per Ende 2023 noch Lücken bei der Umsetzung des BehiG vorhanden sind.Aus dem BehiG ergibt sich, dass die konzessionierten Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Überbrückungsmassnahmen anbieten müssen, wo bauliche Anpassungen nicht per Ende 2023 umgesetzt wurden. Diese Überbrückungsmassnahmen sind ab dem 1. Januar 2024 bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der angepassten Haltestellen in der Form von Hilfestellung durch das Personal anzubieten. Wo dies nicht möglich ist, können Shuttledienste eingesetzt werden. Das Bundesamt für Verkehr begleitet die Eisenbahn-Infrastrukturbetreiberinnen im Rahmen eines 2017 gestarteten Programms, um die Umsetzung bei den verbleibenden Bahnhöfen so kurz wie möglich zu halten. Bei den Bushaltestellen liegt die Verantwortung für die Planung, Finanzierung, Umsetzung und Genehmigung bei den Kantonen und Gemeinden.Weitere Massnahmen sind nicht vorgesehen.