24.1016 · Anfrage · 2024-03-15
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Das Aarauer Kasernenareal liegt mitten im Stadtzentrum eingebettet zwischen Bahnhofgebiet und Altstadt. Es ist ungefähr so gross wie die gesamte Aarauer Altstadt – aber für die Bevölkerung aufgrund der militärischen Nutzung grösstenteils nicht zugänglich. Die militärische Nutzung basiert auf einem Waffenplatzvertrag mit Armasuisse Immobilien, der Ende 2030 ausläuft. Grundeigentümer sind neben dem Kanton Aarau auch Private, die Stadt Aarau sowie der Bund. Ab 2031 soll auf dem Aarauer Kasernenareal ein neues, zentrales Quartier entstehen. Darauf haben sich Kanton und Stadt in einem Letter of intent 2016 geeinigt. Vor kurzem gab der Kanton Aargau nun aber bekannt, dass der Waffenplatzvertrag bis Ende 2035 für den selben Perimeter verlängert werde, weil sich die Umsiedlung der Armee auf dem Areal verzögere. Das heisst, dass grosse Teile des Kasernenareals bis Ende 2035 für die Zivilbevölkerung nicht zugänglich bleiben.
1. Was sind die Gründe, dass sich die Umsiedlung der Armee auf dem Areal verzögert?
2. Wie könnte die Umsiedlung beschleunigt werden, sodass das Areal wie geplant und eigentlich vereinbart ab 2031 für die Zivilbevölkerung grösstenteils zugänglich wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Entwicklung des Kasernenareals in Aarau ist ein umfassender Prozess, der von einer Projektleitung aus Vertretungen der Stadt Aarau und des Kantons Aargau geführt wird. Das VBS als heutiger Hauptnutzer des Areals ist in diese Entwicklung eingebunden und hat sich in den verschiedenen Projektphasen eingebracht. Dabei wurde von Beginn an signalisiert, dass die militärische Nutzung auch nach Ablauf des laufenden Vertrages weitergeführt werden soll. Entlang des im März 2021 von der Stadt Aarau und dem Kanton Aargau genehmigten Masterplans hatte das VBS ein erstes militärisches Nutzungskonzept erarbeitet. Als Basis für die Weiterbearbeitung dieses Nutzungskonzepts dienen weitere 2023 genehmigte Grundlagen der Projektleitung; zu diesen zählen der städtebauliche Richtplan und das Mobilitätskonzept. Weitere notwendige Planungsinstrumente wie die Nutzungsplanungsänderung oder der Gestaltungsplan werden voraussichtlich erst 2027 (mittels der geplanten Abstimmung über die Ortsplanung in der Stadt Aarau) vorliegen. Die im bestehenden Waffenplatzvertrag als Option vorgesehene Vertragsverlängerung gibt allen Parteien die aktuell notwendige Planungssicherheit. Die Arbeiten zur künftigen militärischen Nutzung haben wesentliche Abhängigkeiten zu den Grundlagen der Projektleitung. Das VBS ist entschlossen, die im Rahmen seiner Gestaltungsmöglichkeiten liegenden Bearbeitungsprozesse parallel und integriert zu den Arbeiten der Stadt Aarau und des Kantons Aargau durchzuführen. Damit unterstützt das VBS eine zielführende und effiziente Bearbeitung dieses Planungsprozesses. Um das Zielbild der militärischen Nutzung auf dem reduzierten Perimeter konkretisieren zu können, ist das VBS aktuell daran, mit dem Kanton Aargau eine Absichtserklärung (Letter of Intent) abzuschliessen.