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Die Schweiz muss die Sanktionen ihrer europäischen Partner gegen israelische Siedler, die der schweren Gewalt gegen palästinensische Zivilpersonen beschuldigt werden, übernehmen

24.3097 · Motion · 2024-03-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die von Frankreich beschlossenen Sanktionen gegen 28 israelische Siedler, die der schweren Gewalt gegen palästinensische Zivilpersonen im Westjordanland beschuldigt werden, zu übernehmen.

Begründung

Die Schweiz ist gerade dabei, rigorose und gerechtfertigte Massnahmen gegen die Hamas zu ergreifen, indem sie die Organisation aufgrund der schweren, von deren bewaffnetem Arm begangenen Verbrechen verbietet und sanktioniert. Diese Entscheidung ist richtig.

Als neutrales Land, das dem Völkerrecht verpflichtet ist, muss die Schweiz bei der Verhängung von Sanktionen kohärent sein. Sie muss also sämtliche Gewalttaten und Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht scharf verurteilen, auch wenn diese von israelischen Siedlern ausgehen.

Diesen Grundsatz haben auch mehrere andere demokratische Staaten wie Frankreich, die USA oder Grossbritannien verstanden, obwohl sie für ihre Nähe zu Israel bekannt sind. Sie haben vor Kurzem Sanktionen gegen mehrere Dutzend israelische Siedler verhängt, die der schweren Gewalt gegen palästinensische Zivilpersonen im Westjordanland beschuldigt werden. Sogar Deutschland hat reagiert und die Europäische Union dazu aufgerufen, die Sanktionen zu übernehmen.

Durch die Übernahme der Sanktionen unserer wichtigsten Partner, zu der uns das Embargogesetz berechtigt, würde die Schweiz die Botschaft aussenden, dass sie sich der bedingungslosen und universellen Einhaltung des humanitären Völkerrechts verpflichtet.

Zudem würde eine solche Reaktion zu Recht daran erinnern, dass eine Besatzungsmacht für den Schutz der besetzten Bevölkerung verantwortlich ist.

Ein solcher Entscheid würde auch die Kohärenz der Schweizer Aussenpolitik unterstreichen und dadurch die Massnahmen gegen die Hamas umso glaubwürdiger machen. Denn wenn die Schweiz bei der unumgänglichen Suche nach einer dauerhaften Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts künftig eine Rolle spielen will, muss sie beweisen, dass die strikte Einhaltung des Völkerrechts die einzige Richtschnur für ihre Positionen und Entscheide ist und sie sich nicht von der Animosität gegenüber einer Konfliktpartei leiten lässt.

Die Übernahme der von Frankreich gegen 28 israelische Siedler verhängten Sanktionen wird daher dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrales Land zu stärken, das sich dafür einsetzt, dass sich alle Akteure an das Völkerrecht halten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz verurteilt die von den Siedlern an der palästinensischen Zivilbevölkerung begangenen Gewalttaten. Im Jahr 2023 erreichte diese Gewalt einen traurigen Höhepunkt und führte zum Tod von über 400 Palästinenserinnen und Palästinensern sowie zu Zwangsumsiedlungen von mehr als 1000 Zivilpersonen und zur Zerstörung grundlegender Infrastrukturen − die teilweise unbestraft blieben. Diese Situation gefährdet die Sicherheit im Westjordanland und in der gesamten Region und stellt eine Bedrohung für die Aussichten auf einen dauerhaften Frieden dar. Deshalb ruft die Schweiz Israel regelmässig dazu auf, in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die palästinensische Bevölkerung vor Siedlergewalt zu schützen und zu gewährleisten, dass die Täterschaft vor Gericht gestellt wird. Diese Position vertritt die Schweiz auch auf multilateraler Ebene, so etwa am 31. Januar 2024 im Sicherheitsrat.Gestützt auf das Embargogesetz (EmbG, SR 946.231) entscheidet die Schweiz von Fall zu Fall, ob und wie sie sich den Sanktionen der EU anschliesst. Allerdings hat sie bisher noch nie Sanktionen übernommen, die von einem einzelnen Mitgliedstaat im Alleingang verhängt wurden, unter anderem, weil Sanktionen nur dann wirksam sind, wenn sie auf breiter Basis umgesetzt werden. Zudem könnte die Schweiz durch die Übernahme von Sanktionen einzelner Länder in eine Situation geraten, wo sie mehr Sanktionsregime anwendet als ihre Partner. Wenn die Schweiz hingegen an ihrer bisherigen Praxis festhält, wahrt sie die Kohärenz ihrer Sanktionspolitik und vermeidet eine unverhältnismässige Benachteiligung ihrer Wirtschaft.Am 19. April 2024 verhängte die EU im Rahmen ihres umfassenden Sanktionsregimes im Bereich der Menschenrechte Sanktionen gegen gewalttätige israelische Siedler. Was die thematischen Sanktionen der EU anbelangt, behält sich der Bundesrat die Möglichkeit vor, in bestimmten sehr spezifischen Fällen von der EU erlassene Massnahmen punktuell und gezielt zu übernehmen. Dazu wird er jeweils anhand verschiedener aussenpolitischer und rechtlicher Kriterien eine Interessenabwägung vornehmen.Bisher hat der Bundesrat jedoch noch keine thematischen Sanktionen verabschiedet.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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