24.3123 · Postulat · 2024-03-11
Departement des Innern
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, wie die Anforderungen wie Eignung, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden geregelt sind und wo Verbesserungspotenzial besteht.
Begründung
Heute gibt es keine Regelungen über die Zulassung von Assistenzhunden.
Nur wenige Ausbildungsstätten folgen den international anerkannten Richtlinien der Assistance Dogs International (ADI), welche einen qualitativen Mindeststandard gewährleisten.
Assistenzhunde, die gemäss ADI-Richtlinien ausgebildet wurden, können eine teilweise Finanzierung durch die Invalidenversicherung (IV) erhalten. Der derzeitige Pauschalbetrag als Entschädigung für Anschaffungs- Futter- und Tierarztkosten beläuft sich auf CHF 15'000 und wird erst zum Zeitpunkt der Abgabe des Hundes oder dem Abschluss der Ausbildung erstattet. Es gibt heute Situationen, in denen die IV auch Assistenzhunde finanziert, die nicht nach ADI-Richtlinien ausgebildet wurden.
Heute haben die Betroffenen keinerlei Kenntnis darüber, welches Tier tatsächlich als Assistenzhund nach ADI oder gleichwertigen Richtlinien ausgebildet wurde. Zudem gibt es Fälle, in denen die betroffenen Personen keine Leistungen von der IV erhalten und daher auf günstigere Hundeschulen zurückgreifen, die nicht nach den ADI Richtlinien arbeiten.
Deutschland und Oesterreich kennen bereits gesetzliche Bestimmungen und arbeiten mit entsprechenden Verordnungen und Richtlinien. Die Schweiz hat 2014 das Uebereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert und ist verpflichtet, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.
Zum Wohle der Menschen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind muss Klarheit geschaffen werden und die nötigen Massnahmen zur Regelung getroffen werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Assistenzhunde finden heute mehr und mehr Verwendung, um Menschen mit Behinderungen Unterstützung im Alltag zu bieten. In den Fällen, in denen Assistenzhunde als Hilfsmittel anerkannt und von der Invalidenversicherung mitfinanziert sind, wird eine Zertifizierung der Abgabestelle durch die Organisation Assistance Dogs International (ADI) vorausgesetzt (Anhang zur Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung [HVI; 831.232.51]). In anderen Fällen besteht zwar keine staatlich vorgeschriebene Zertifizierungspflicht. Dem Bundesrat liegen jedoch keine Hinweise auf konkrete Probleme beim Einsatz dieser Assistenzhunde vor. Da zudem auch ohne staatliche Vorgaben die Möglichkeit besteht, sich anhand einer ADI-Zertifizierung der Ausbildungsstätten für Assistenzhunde ein Bild über die Ausbildungen zu machen, besteht kein Bedarf an einem Bericht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.