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24.3183 · Interpellation · 2024-03-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Abbau von Billettautomaten schränkt die Inklusivität unseres öV-Systems massiv ein, insbesondere im ländlichen Raum. Eine gute Zugänglichkeit und die Möglichkeit ein Billett zu kaufen, ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass auch ältere Menschen und Kinder den öffentlichen Verkehr nutzen können. Von den 1.8 Millionen Rentnerinnen und Rentnern in der Schweiz sind rund 500'000 ohne Smartphone unterwegs. Wie neue Zahlen zeigen, nehmen die Fahrgastzahlen zu, jede dritte Person bezieht ihr Billett analog. Insgesamt plant die SBB, dass in 12 Jahren alle Rentner:innen über ein Mobiltelefon zum digitalen Billettkauf verfügen. Doch bereits heute gibt es Haltestellen und Ortschaften, welche ganz ohne Automaten oder Schalter auskommen müssen.

Das Schweizer ÖV-System soll für alle zugänglich sein. Der ÖV ist ein wichtiger Teil des Alltagsleben und eine grundlegende Stütze des Service public. Der ÖV wird denn auch von zumeist staatlichen oder halbstaatlichen Unternehmen im öffentlichen Auftrag erbracht. Es geht deshalb schon aus demokratiepolitischen Überlegungen nicht an, Teile der Bevölkerung aus Profitüberlegungen auszuschliessen. Die verstärkte Umstellung auf den digitalen Billettverkauf führt auch zu einem Personalabbau an den Bahnhöfen. Damit wird nicht nur die Informationsverfügbarkeit, sondern eben immer auch die Kundensicherheit abgebaut. Die Abschaffung von Mehrfahrtenkarten, Billettautomaten oder Schalterschliessungen sind letztlich nichts anderes als Verschlechterungen des Kundenservice.

  1. Welche alternativen Bezugskonzepte von Billetten plant die SBB bzw. Alliance Swisspass ?

  2. Werden Prepaid Bezahlkarten zeitnah geprüft? Falls ja, werden sie auf dem Swisspass selbst verfügbar sein und wird die bei Senior:innen beliebte Reka-Card weiterhin existieren?

  3. Der Grundpreis nach Artikel 81. Wer spricht hier alles mit bzw. wie wird der politische Entscheidungsprozess ablaufen ?

  4. Welche Chancen und Risiken sieht der Bundesrat bei MyRide?

  5. Wie kann die Transparenz des Billettpreises gewährleistet sein?

  6. Wie stellt der Bundesrat den Datenschutz der Schweizer Fahrgäste sicher?

  7. Wie garantiert die Branche den Zugang zu den vom Preisüberwacher ausgehandelten Sparbillette für den Teil der Bevölkerung, welcher die Billette analog kauft?

  8. Die beliebten papierigen Mehrfahrtenkarten sind ein Auslaufmodell. Welche neue Form von Mehrfahrtenkarten soll im Angebot aufgenommen werden?

Begründung

Der Abbau von Billettautomaten schränkt die Inklusivität unseres öV-Systems massiv ein, insbesondere im ländlichen Raum. Eine gute Zugänglichkeit und die Möglichkeit ein Billett zu kaufen, ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass auch ältere Menschen und Kinder den öffentlichen Verkehr nutzen können. Von den 1.8 Millionen Rentnerinnen und Rentnern in der Schweiz sind rund 500'000 ohne Smartphone unterwegs. Wie neue Zahlen zeigen, nehmen die Fahrgastzahlen zu, jede dritte Person bezieht ihr Billett analog. Insgesamt plant die SBB, dass in 12 Jahren alle Rentner:innen über ein Mobiltelefon zum digitalen Billettkauf verfügen. Doch bereits heute gibt es Haltestellen und Ortschaften, welche ganz ohne Automaten oder Schalter auskommen müssen.

Das Schweizer ÖV-System soll für alle zugänglich sein. Der ÖV ist ein wichtiger Teil des Alltagsleben und eine grundlegende Stütze des Service public. Der ÖV wird denn auch von zumeist staatlichen oder halbstaatlichen Unternehmen im öffentlichen Auftrag erbracht. Es geht deshalb schon aus demokratiepolitischen Überlegungen nicht an, Teile der Bevölkerung aus Profitüberlegungen auszuschliessen. Die verstärkte Umstellung auf den digitalen Billettverkauf führt auch zu einem Personalabbau an den Bahnhöfen. Damit wird nicht nur die Informationsverfügbarkeit, sondern eben immer auch die Kundensicherheit abgebaut. Die Abschaffung von Mehrfahrtenkarten, Billettautomaten oder Schalterschliessungen sind letztlich nichts anderes als Verschlechterungen des Kundenservice.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2./3. Die Tarifhoheit liegt bei den Transportunternehmen. Der Bund bzw. das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat in den Entscheidgremien der öV-Branche nur eine beratende Stimme. Der Bundesrat ist jedoch darüber informiert, dass die öV-Branche alternative Bezugskonzepte für die «Non-Digitals» prüft. Dasselbe gilt für den Einsatz von Prepaid-Bezahlkarten und Debitkarten. Konkrete Entscheide wurden diesbezüglich noch nicht gefällt. 4./5. Heute gibt es mit dem nationalen Direkten Verkehr sowie den 18 regionalen Tarifverbünden zwei Tarifwelten. Dies führt bei einzelnen Verbindungen zu unterschiedlich hohen Preisen, birgt gewisse Herausforderungen für die Kundschaft und ist komplex. Mit myRIDE soll eine einheitliche Tarifberechnung gewährleistet werden. Wenn die neue Tarifberechnung eingeführt ist, können über die Erfassung der gefahrenen Strecken Rabattmodelle und neue Abonnementsformen eingeführt werden. Das bisherige Tarifmodell bleibt bestehen, so dass weiterhin das bestehende Sortiment angeboten wird. 6. Der Bundesrat stellt den Datenschutz durch den eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) sicher. Dieser beaufsichtigt die Einhaltung der bundesrechtlichen Datenschutzbestimmungen. Das gilt unter anderem für das Recht auf anonymes Reisen gemäss Artikel 54 Absatz 4 des teilrevidierten Personenbeförderungsgesetzes (PBG, SR 745.1). 7. Kunden und Kundinnen, welche analog vergünstigte Billettangebote nutzen möchten, haben zwei Möglichkeiten. Sie können einerseits am Gemeindeschalter die Gemeindetageskarten beziehen und andererseits über Drittpartner wie zum Beispiel über Detailhändler von entsprechenden Aktionsangeboten profitieren. Zugspezifische Sparbillette lassen sich hingegen nur auf digitalen Kanälen effizient einsetzen. 8. Es gibt bereits heute Mehrfahrtenkarten in digitaler Form. Weitere Lösungen liegen in der Verantwortung öV-Branche.