24.3218 · Interpellation · 2024-03-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im März 2023 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Tierschutz STS Empfehlungen zur artgerechten Hühnerhaltung durch Private veröffentlicht.
Diese Empfehlungen beziehen sich auf verschiedene Aspekte der artgerechten Haltung, wobei der Schwerpunkt auf dem Tierwohl liegt. So heisst es in der Medienmitteilung vom 28. März 2023 unter anderem, dass es ideal sei, Hühnern Auslauf zu gewähren, um ihren natürlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Gemäss den Empfehlungen sollte die für den Auslauf verwendete Weidefläche über «verteilte Sträucher, Hecken, Bäume oder künstliche Unterstände» verfügen. In Bezug auf die Grösse des Hühnergeheges wird empfohlen, pro Huhn eine Fläche von etwa 10 m² vorzusehen. Vom Kauf von Rassen aus extremen Zuchtformen oder von Tieren aus dem Ausland wird abgeraten.
Ein Schweizer Zuchtbetrieb hingegen darf bis zu 18 000 Legehennen oder 27 000 Masthühner halten. Der Platz pro Tier variiert zwischen einem DIN-A3-Blatt für Legehennen und etwa einem DIN-A4-Blatt für Masthühner in BTS-Haltung (besonders tierfreundliche Stallhaltung). Die Zuchtbetriebe halten nur Hühner aus einer genetischen Selektion und kaufen diese Rassen aus dem Ausland; der Bund rät Privaten davon ab.
Wie gedenkt der Bundesrat auf Grundlage der Empfehlungen für Private die Anforderungen an die Hühnerhaltung in Schweizer Zuchtbetrieben anzupassen?
Stellungnahme des Bundesrates
In der Tierschutzverordnung (SR 455.1) sind die gesetzlichen Mindestanforderungen definiert, die bei jeglicher Haltung von Geflügel eingehalten werden müssen. Der Bund unterstützt darüber hinaus die Haltung in besonders tierfreundlichen Stallhaltungen (BTS) oder mit regelmässigem Auslauf (RAUS) mit Direktzahlungen und fördert die Forschung zum Wohl des Tieres. Am BTS-Programm sind über 90% der Schweizer Legehennen und Mastpoulets beteiligt, am RAUS-Programm über 85% der Legehennen und rund 8% der Mastpoulets. Zudem sind in der Schweiz sowohl Geflügelfleisch als auch Eier erhältlich, die unter den Vorgaben von Labels produziert werden. Diese geben unterschiedliche, in vielen Aspekten strengere Anforderungen vor, als bei den Programmen BTS und RAUS. Die Konsumentinnen und Konsumenten können somit mit der Wahl der Produkte auf die Qualität der Geflügelhaltung Einfluss nehmen. Die Tiere in der gewerblichen Geflügelhaltung werden zu Erwerbszwecken und zur Versorgung der Bevölkerung gehalten, womit neben dem Tierwohl auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Neben dem Einkommen der Tierhaltenden sind auch die Preise von Eiern und Geflügelfleisch für die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Konkurrenzfähigkeit gegenüber Importprodukten Gesichtspunkte, die zu intensiveren Haltungsformen führen. Die Mehrheit der Bevölkerung hat mit der Ablehnung der Initiative gegen die Massentierhaltung im September 2022 auch zum Ausdruck gebracht, dass sie mit dieser Güterabwägung einverstanden ist und eine Balance zwischen dem Schützen und dem Nützen der Tiere befürwortet. Die Kampagne «Hühner richtig halten» des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV von März 2023 (BLV>Tiere>Tierschutz>Heim- und Wildtierhaltung>Hühner) soll hingegen Basiswissen zu den wichtigsten Aspekten der Hühnerhaltung vermitteln. Diese Empfehlungen richten sich damit primär an Personen, die Geflügel in kleineren Gruppen halten. In diesen Fällen stehen die Freude am Tier und oft auch die Erhaltung seltener Rassen im Vordergrund und nicht wirtschaftliche Überlegungen für die Produktion von Eiern oder Fleisch. Deshalb gehen die Empfehlungen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Im Unterschied zur kommerziellen Haltung können und sollen die Tierhaltenden, die mit der Kampagne «Hühner richtig halten» angesprochen werden, ihren Tieren Haltungsbedingungen bieten, die dem Tierwohl über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus besonders Rechnung tragen. Es wird davon ausgegangen, dass dies in kleinen Beständen finanziell tragbar ist.