Kunststoffhersteller stärker in die Verantwortung nehmen, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und die Erhaltung der Ressourcen zu gewährleisten
24.3225 · Motion · 2024-03-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die aktuellen Rahmenbedingungen im Bereich der Produktion und der Verwendung von Kunststoffen fossilen Ursprungs erlauben es nicht, die planetaren Grenzen einzuhalten. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für einen Erlass vorzulegen, mit dem die Hersteller von Kunststoffen stärker in die Verantwortung genommen werden (erweiterte Herstellerverantwortung, EPR) und ein echter Übergang zur Kreislaufwirtschaft in diesem Bereich angestrebt wird, oder entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Begründung
In seiner Antwort auf die Interpellation 20.3124 von Ursula Schneider Schüttel mit dem Titel: "Erweiterte Herstellerverantwortung im Bereich Einwegplastik" erklärte der Bundesrat im Mai 2020, er wolle die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung in diesem Bereich prüfen.
Diese Absicht kommt auch im Bericht des Bundesrates vom 23. September 2022 über " Kunststoffe in der Umwelt " zum Ausdruck. So wird unter den "möglichen Stossrichtungen" an folgenden drei Stellen auf eine erweiterte Herstellerverantwortung verwiesen.
Massnahme M.02 Einheitliche Sammlung für Kunststoffabfälle aus Haushalten: «Die erweiterte Herstellerverantwortung – indem der Handel, Herstellerinnen und Importeure die Kosten für die Entsorgung und das Recycling (teilweise) übernehmen – könnte ausgebaut werden.»
Stossrichtung M.03 Eindämmung von Einwegprodukten aus Kunststoff: « Die erweiterte Herstellerverantwortung könnte ausgebaut werden, indem Hersteller von bestimmten Einwegprodukten aus Kunststoff (z. B. Take-Away-Verpackungen, Hygiene- und Tabakprodukte) für Sensibilisierungsmassnahmen, Kosten der Sammlung im öffentlichen Sammelsystem sowie Reinigungsaktionen in Zusammenhang mit diesen Produkten aufkommen müssten.»
Stossrichtung M.06 Entwicklung einer guten Praxis im Umgang mit biologisch abbaubaren Folien: « Auf Basis der heutigen Kenntnisse über den korrekten Einsatz und die Zersetzungsprozesse von biologisch abbaubaren Mulchfolien könnten die oben genannten Akteure gemeinsam mit den Anwenderinnen und Anwendern eine «Good Plasticultural Practice» entwickeln.»
Obwohl diese drei Vorschläge in die richtige Richtung weisen, sind sie in Wirklichkeit Sinnbild dafür, dass das Bewusstsein für den Ernst der Lage mangelt. Die Auswirkungen von Kunststoffen auf die menschliche Gesundheit (1), insbesondere die Fruchtbarkeit der jungen Leute in der Schweiz, sowie auf das Klima und die Biodiversität (2), sind dramatisch. Um aus dieser besorgniserregenden Situation herauszukommen, müssen sich die Rahmenbedingungen, die für die Einhaltung der planetaren Grenzen und den Schutz unserer Gesundheit notwendig sind, eindeutig ändern, und zwar so, dass die Hersteller und Verkäufer von Kunststoffen die Kosten für die schädlichen Auswirkungen ihrer Produkte nicht mehr externalisieren.
Dazu braucht es ohne jeden Zweifel die systemische Erweiterung der Verantwortung von Kunststoffherstellern und -verkäufern, damit diese einen echten Anreiz haben, auf nachhaltige und gesunde Produkte umzusteigen.
Der Bundesrat könnte beispielsweise die anstehende Ausarbeitung einer Verordnung zur Umsetzung der neuen USG-Bestimmungen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft nutzen, um die geforderten neuen Rahmenbedingungen zu schaffen.
1. "Chemicals in Plastics - A Technical Report" vom 3. Mai 2023, UNO- Umweltprogramm.
2. "From Pollution to Solution : A global assessment of marine litter and plastic pollution" vom 20. Oktober 2021, UNO-Umweltprogramm.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Bei den internationalen Verhandlungen über ein rechtlich verbindliches Abkommen gegen Plastikverschmutzung («Plastikabkommen») werden auf internationaler Ebene verschiedene Massnahmen entlang des gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen verhandelt, darunter auch die Ausweitung der erweiterten Produzentenverantwortung. In der Frühjahrsession 2024 hat das Parlament im Rahmen der Parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) verabschiedet. Die neue gesetzliche Grundlage schafft auch die notwendigen Rahmenbedingungen zur Stärkung der erweiterten Produzentenverantwortung. Es gilt nun, die neuen Bestimmungen auf Verordnungsebene zu konkretisieren. Im Bereich Kunststoffe und Verpackungen werden zurzeit verschiedene Massnahmen geprüft. Die entsprechenden Arbeiten laufen bereits. Der Bundesrat will diesen Arbeiten nicht vorgreifen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.