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24.3482 · Motion · 2024-05-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit Skyguide geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das Rentenalter von Fluglotsinnen und Fluglotsen unter Gewährleistung der sicherheitsrelevanten Aspekte und weitestgehend kostenneutral auf das ordentliche Rentenalter von 65 Jahren anzuheben.

Begründung

Skyguide ist eine nicht-gewinnorientierte, gebührenfinanzierte Aktiengesellschaft, die in einem reinen Monopolbereich tätig ist. Der Bund verfügt mit 99,9 Prozent aller Aktien über die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit am Unternehmen. Mit den strategischen Zielvorgaben 2020-2023 forderte der Bundesrat Skyguide zu Beginn des Jahres 2020 dazu auf, "für ein zeitgemässes Pensionierungsalter ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" zu sorgen.

Dies war mit dem früheren Pensionsalter von 56 Jahren für Fluglotsinnen und Fluglotsen eindeutig nicht erfüllt. Jedoch ist auch die inzwischen erfolgte Anhebung des Rentenalters auf 60 Jahre angesichts der steigenden Lebenserwartung, einer hohen Leistungsfähigkeit auch im Alter sowie der zunehmenden Schieflage der Altersvorsorge unzureichend.

Die Folgen des Coronavirus und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Luftverkehr hätten auch die Skyguide dazu bringen müssen, ihre Kostenstruktur überdenken - jedoch wurden die Ausfälle bei Weitem nicht kompensiert. Deshalb war der Bund genötigt, Skyguide mit 150 Millionen Franken zu rekapitalisieren. In absehbarer Zeit könnten weitere Kapitaleinschüsse seitens des Bundes notwendig werden.

In diesem Kontext ist es umso stossender und für die Bevölkerung vollkommen unverständlich, dass ein Unternehmen, welches sich fast vollständig in der Hand des Bundes und somit der Steuerzahler befindet und mit Steuergeldern gerettet werden musste, nach wie vor ein solch tiefes Rentenalter gewährt.

Aus diesem Grund ist das Rentenalter ab 2025 schrittweise auf das ordentliche Rentenalter 65 anzuheben. Zur Gewährleistung der Sicherheit und der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Flugsicherungspersonals sind regelmässige gesundheitliche und psychologische Kontrollen durchzuführen, wie diese bereits heute für Flugverkehrsleiter ab dem 40. Altersjahr im zweijährlichen Rhythmus vorgeschrieben sind.

Sollte eine Person einen solchen Test nicht bestehen, so könnte diese beispielsweise in den Innendienst versetzt oder für andere Aufgaben eingesetzt werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme zur gleichlautenden Motion Glarner 20.4516. Die Sozialpartner haben per 1. Januar 2024 eine Erhöhung des Rentenalters von heute 56 Jahren auf 60 Jahre umgesetzt, was der Bundesrat ausdrücklich begrüsst. Der Bundesrat hält weiterhin an seinem langfristigen strategischen Ziel fest, dass Skyguide für ihre Mitarbeitenden ein zeitgemässes Pensionierungsalter sicherstellt. Er erachtet jedoch die flexible Erhöhung des Rentenalters als zielführender als eine fixe Erhöhung. Eine kostenneutrale Erhöhung des Pensionierungsalters der Flugverkehrsleitenden ist nur möglich, wenn verschiedene Parameter berücksichtigt bzw. angepasst werden (Vergütungsmodell, Beitragskurven, Laufbahnmodell, Übergangsregelung). Die meisten der genannten Parameter unterliegen gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen, deren Änderung eine Urabstimmung des Personals erfordert. Zudem sollen aus Sicht des Bundesrats zunächst Erfahrungen mit der kürzlich umgesetzten Erhöhung des Rentenalters auf 60 Jahre gesammelt werden, bevor ein nächster Schritt eingeleitet wird. Es ist davon auszugehen, dass auch bei einem Rentenalter von 60 Jahren nicht alle Flugverkehrsleitenden ihren Beruf weiter ausüben können, da die Sicherheitsanforderungen von einzelnen Personen nicht mehr vollumfänglich erfüllt werden können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.