Stärkung der Demokratie. Einführung eines Gedenktages für die Bundesverfassung am 12. September
24.3860 · Postulat · 2024-09-12
Justiz- und Polizeidepartement
In Nationalrat geplant
Wortlaut
Der Bundesrat soll prüfen, ob der 12. September als Gedenktag für die Bundesverfassung eingeführt werden kann. Ziel ist es, Bund, Kantonen, Gemeinden und Bildungseinrichtungen die Möglichkeit zu geben, die Bedeutung dieses grundlegenden Dokuments für unseren modernen Staat zu würdigen, zu feiern und im Bewusstsein zu verankern. Es geht nicht um einen Feiertag, sondern um einen Gedenktag.
Begründung
Am 12. September 1848 wurde die erste Bundesverfassung angenommen. Dieses Datum ist wohl das wichtigste, aber nicht das einzige Datum, das für die Gründung des modernen Schweizer Staates von Bedeutung ist. Auch heute, 176 Jahre später, bilden die Prinzipien dieser Verfassung die Grundlage unseres Zusammenlebens. Die erste Bundesverfassung ist von zentraler Bedeutung für die Geschichte der Schweiz. Sie legte 1848 den Grundstein für unseren demokratischen, föderalistischen Staat, der sich auf Recht und Gewaltenteilung stützt.
Es besteht die Gefahr, dieses Erbe als selbstverständlich anzusehen, das Interesse an der Demokratie zu verlieren, Werte und Vertrauen zu verlieren, sich abzuwenden oder uneinig zu sein. Ein Tag, der der Geburt des Bundesstaates gewidmet ist, ermöglicht es, dieses gemeinsame gesellschaftliche Projekt in der Bevölkerung zu thematisieren und zu fördern.
Die Einführung eines Bundesverfassungstages soll es ermöglichen:
Zu erinnern: An die Geschichte und Entstehung der modernen Schweiz.
Sich zu freuen: Jedes Jahr dieses gemeinsame Erbe zu feiern und die Identifikation mit demokratischen Institutionen zu stärken.
Die Werte der Demokratie zu verankern: Und alle einzuladen, sich als Teil dieses Staates zu beteiligen.
Es gibt in der Schweiz bereits den Nationalfeiertag am 1. August. Der Tag der Bundesverfassung soll kein zusätzlicher Feiertag werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Das Postulat knüpft an das 175. Jubiläum der Bundesverfassung von 1848 an, das im Jahr 2023 stattgefunden hat. Der Bundesrat hat sich in diesem Zusammenhang zu mehreren parlamentarischen Vorstössen geäussert, insbesondere zur Motion 23.4346 SPK-S «Fonds für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Gedenken an 1848», die der Ständerat am 13. März 2024 abgelehnt hat. Der 12. September 1848 ist unbestritten ein historisch bedeutsames Datum für die Schweiz. Dies hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat 18.3439 Siegenthaler «Der 12. September, ein Feiertag der modernen Schweiz!» festgehalten. Dieses Postulat verlangte die Einführung eines eidgenössischen Feiertags am 12. September. Der Bundesrat kam damals zum Schluss, dass es keinen Bedarf für einen zusätzlichen Feiertag gibt. Das Postulat wurde in der Folge abgeschrieben, da es im Rat nicht innerhalb von zwei Jahren abschliessend behandelt worden war. Grössere Jubiläumsveranstaltungen zu bestimmten symbolträchtigen Zeitpunkten sind besser geeignet als ein Feier- oder Gedenktag, um die Bedeutung der demokratischen Werte wirkungsvoll in Erinnerung zu rufen und die moderne Schweiz zu feiern. So hat beispielsweise die «Offene Bundesmeile» anlässlich des 175. Jubiläums der Bundesverfassung von 1848 ein grosses Echo in der Bevölkerung ausgelöst. Solche Anlässe richten sich zudem an ein breites Publikum und sind deshalb besser geeignet, das Interesse der Bevölkerung an der Geschichte und den Grundlagen der Schweiz zu fördern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.