24.3986 · Interpellation · 2024-09-25
Finanzdepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die Arbeitsgruppe zur Bereinigung des Bundeshaushalts hat nach Monaten langer Arbeit einen Bericht präsentiert, der sich vor allem auf die Ausgabenseite konzentriert und Kürzungen präsentiert, die die soziale Schweiz in Frage stellen.
Gleichzeitig wurde das Potential und die Wichtigkeit der Einnahmeseite völlig ignoriert.
Die Arbeitsgruppe hat die Chance verpasst, Grossunternehmen sowie Reiche in die Pflichten der Schweizer Gesellschaft zu integrieren.
Weder wurden die offensichtlichen fehlerhaften Entlastungen von Unternehmen und Aktionäre rückgängig gemacht, noch wurde die allarmierende Akkumulation von Kapital in den Händen von immer weniger, was die Grundlagen der Verfassung in Frage stellt, thematisiert.
Daher wir der Bundesrat nun gebeten, folgende Zahlen zu Berechnen und folgende Fragen zu beantworten, um so eine Alternative für den Vorschlag der Arbeitsgruppe zu präsentieren.
Was würde…
…die Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Steuer bei Unternehmen einbringen?
…die Umsetzung der Finanztransaktionssteuer über die Anpassung und Korrekturen von Emissions- und Umsatzangaben an Mehreinnahmen generieren?
…die Wiedereinführung der Bundeskapitalsteuer von 0,1% an zusätzlichen Steuereinnahmen einbringen?
…die Erhöhung des STAF Anteils für den Bund von 78,8% aus 83% bedeuten?
…die Erhöhung des Bundesanteil der OECD Steuer auf 50% für Mehreinnahmen generieren?
…Aufhebung von privilegierten Dividendenbesteuerung (URSII) für die Bundeskasse aber auch für die AHV einbringen?
…die Einführung einer Bundesvermögenssteuer pro Promille für Mehreinnahmen generieren?
…1% Direkte Bundessteuer für Unternehmen für Mehreinnahmen generieren?
…die Abschaffung des Bankgeheimnis an Mehreinnahmen einbringen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die unabhängige Expertengruppe hat nicht nur alle Ausgaben und Subventionen des Bundes inklusive der Steuervergünstigungen geprüft, sondern auftragsgemäss auch eine Variante, die einnahmeseitige Massnahmen enthält. Der Bundesrat teilt jedoch die Einschätzung der Expertengruppe, dass die Bereinigung primär ausgabenseitig erfolgen sollte, zumal die absehbaren strukturellen Defizite nicht auf ein zu tiefes Einnahmenwachstum, sondern auf ein zu hohes Ausgabenwachstum zurückzuführen sind. Die Ausgaben würden trotz Entlastungsmassnahmen weiterhin stark wachsen. Dennoch hat der Bundesrat auch einnahmeseitige Massnahmen in das Entlastungspaket integriert. Vor allem aber weist der Bundesrat darauf hin, dass unabhängig von der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung verschiedene bedeutende Massnahmen auf der Einnahmenseite bereits beschlossen oder geplant sind, u.a. die geplante Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ab 2026 (rund 1,9 Mrd. Franken im Jahr 2026 resp. rund 2,6 Mrd. Franken im Jahr 2030) und die vom Bundesrat per 2024 eingeführte OECD-Mindestbesteuerung, die zu einer steuerlichen Mehrbelastung von grossen, international tätigen Unternehmen um bis zu 3,5 Milliarden Franken pro Jahr führen könnte.Die finanziellen Auswirkungen der von der Interpellantin formulierten Massnahmen werden nachfolgend grob geschätzt, soweit die Datenlage eine Schätzung erlaubt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Verhaltensanpassungen, welche die Steuereinnahmen insbesondere bei standortrelevanten Steuern schmälern, in den Schätzungen nicht berücksichtigt sind. Im Weiteren ist zu beachten, dass die Massnahmen 3, 7 und 8 eine Änderung der Bundesverfassung erfordern würden. Falls Massnahme 5 umgesetzt würde, ohne die Verordnung durch gesetzliche Bestimmungen abzulösen, blieben die Übergangsbestimmungen zu Artikel 129a BV weiterhin in Kraft und müssten entsprechend angepasst werden.1. Da die Bundessteuerstatistik keine Informationen zu den kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuern enthält, die ebenfalls steuerlich abzugsfähig sind, muss die effektive Gewinnsteuerbelastung über alle Staatsebenen geschätzt werden. Ausgehend von den Gewinnsteuereinnahmen bei der direkten Bundessteuer gemäss Staatsrechnung 2023 von 14,5 Milliarden Franken hätten sich die Mehreinnahmen bezogen auf das Jahr 2023 auf rund 2,5 Milliarden Franken belaufen. 78,8% davon würden dem Bund, 21,2% den Kantonen zukommen. Diese Mehreinnahmen würden jedoch durch Mindereinnahmen bei der Ergänzungssteuer (OECD-Mindestbesteuerung) teilweise kompensiert.2. Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2024 den Bericht in Erfüllung des Postulats 21.3440 Rieder «Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer» verabschiedet. Dieser enthält Schätzungen zu den Mehreinnahmen verschiedener Massnahmen bei der Emissions- und der Umsatzabgabe.3. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 24.3291 Badran die wiederkehrenden Einnahmen einer Bundeskapitalsteuer bei einem Satz von 0,1% gestützt auf Daten der Bundessteuerstatistik 2020 bezogen auf das Jahr 2020 auf rund 3 Milliarden Franken geschätzt. Weiter hat er darauf hingewiesen, dass eine Kapitalsteuer des Bundes die Einnahmen aus der Gewinnsteuer und der Ergänzungssteuer bei Bund und Kantonen reduzieren würde.4. Ausgehend von den Einnahmen bei der direkten Bundessteuer gemäss Staatsrechnung 2023 von 27,8 Milliarden Franken würden infolge einer Kürzung des Kantonsanteils von 21,2% auf 17% dem Bund wiederkehrende Mehreinnahmen zulasten der Kantone zufliessen. Bezogen auf das Jahr 2023 hätten diese knapp 1,2 Milliarden Franken betragen.5. Der Bund rechnet gemäss Voranschlag 2025 mit IAFP 2026-2028 ab 2026 bei einem Bundesanteil von 25% derzeit mit zusätzlichen Einnahmen von grob geschätzt rund 400 Millionen Franken pro Jahr. Ausgehend von dieser Schätzung würde eine Erhöhung des Bundesanteils auf 50% diese Einnahmen um 400 Millionen Franken erhöhen und diejenigen der Kantone um denselben Betrag reduzieren. Hinzu kommen ab 2027 die Einnahmen aus der so genannten Income Inclusion Rule (IIR), welche am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Daraus werden ab 2027 Mehreinnahmen zwischen 500 Millionen und 1 Milliarde Franken erwartet, wovon aufgrund des Verteilschlüssels 125 bis 250 Millionen Franken an den Bund fliessen würden. Eine Erhöhung des Bundesanteils würde jedoch den Anreiz der Kantone verstärken, die Mindeststeuer durch gezielte Steuererhöhungen selber sicherzustellen. Wenn solche steuerpolitischen Reaktionen eintreten, ist unklar, ob die Einnahmen des Bundes durch die Erhöhung des Bundesanteils steigen oder sinken würden.6. Die ESTV verfügt über keine aktuellen Daten über die Höhe der für die Teilbesteuerung qualifizierenden ausgeschütteten Gewinne und deren Steuerbelastung.7. Gemäss der gesamtschweizerischen Vermögenssteuerstatistik betrug 2020 das gesamte steuerbare Reinvermögen in der Schweiz 2265 Milliarden Franken. Bei einem Steuersatz von einem Promille hätte eine Bundesvermögenssteuer theoretisch wiederkehrende Einnahmen generiert, die bezogen auf das Jahr 2020 2,265 Milliarden Franken betragen hätten.8. Ausgehend von den Einnahmen bei der direkten Bundessteuer der juristischen Personen gemäss Staatsrechnung 2023 von 14,5 Milliarden Franken hätte eine Steuersatzerhöhung um 1% von 8,5% auf 8,585% 2023 theoretisch Mehreinnahmen von rund 130 Millionen Franken bzw. eine Steuersatzerhöhung um einen Prozentpunkt von 8,5% auf 9,5% 2023 theoretisch Mehreinnahmen von rund 1,6 Milliarde Franken generiert; diese würden jedoch durch Mindereinnahmen bei der Ergänzungssteuer teilweise kompensiert.9. Wie der Bundesrat bereits in seinen Stellungnahmen zur Interpellation 24.3291 Badran und zum Postulat 24.3690 Gysi ausgeführt hat, würde die Abschaffung des Bankgeheimnisses für inländische Bankkunden gegenüber den inländischen Steuerbehörden im Rahmen der Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) im Inland bei den Einkommens- und Vermögenssteuern potenziell zu Mehreinnahmen führen. Der Bund verfügt jedoch nicht über die notwendigen Daten, aus denen sich die finanziellen Auswirkungen ableiten lassen, zudem wären Wechselwirkungen mit der Verrechnungssteuer zu beachten.