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24.4269 · Motion · 2024-11-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungspolitik, spätestens aber mit der Gestaltung der AP2030+ dafür zu sorgen, dass die Milchproduktion im Grasland Schweiz wieder ein wirtschaftlich attraktiver Sektor wird und die Wertschöpfung in der Schweiz gefördert wird. Die Branche ist dabei anzuhören.

Eine Minderheit der Kommission (Moser, Caroni, Herzog Eva) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Die Milchproduktion ist der wichtigste Betriebszweig der Schweizer Landwirtschaft und besonders standortgerecht. In der Wertschöpfungskette produzieren und verarbeiten rund 100 000 Personen pro Jahr knapp 3,4 Milliarden Kilo Milch zu Konsummilch, Käse, Butter, Rahm, Joghurt und weitere Milchspezialitäten. Käse ist dabei das wichtigste Exportgut der Schweizer Landwirtschaft.

Seit Aufhebung der staatlichen Milchkontingentierung am 1. Mai 2009 sorgt die Milchbranche für eine Selbstregulierung, wie es Artikel 8 des Landwirtschaftsgesetzes vorsieht. Dafür verantwortlich ist die Branchenorganisation Milch. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Schweizer Milchmarkt ein halbgeschützter Markt ist. Bei der sogenannten gelben Linie, beim Käse, gibt es Freihandel und damit keinen Grenzschutz. Die weisse Linie, Trinkmilch, Rahm, Joghurts und so weiter, profitiert bis heute entweder ganz oder teilweise vom Grenzschutz. Mit einem Selbstversorgungsgrad von 104 Prozent ist der Milchmarkt direkt vom Export abhängig. Was in der Schweiz nicht konsumiert wird, wird exportiert. Da auch Käse und Milchprodukte importiert werden, liegt der Exportanteil weit höher als vier Prozent. 2023 war zudem das erste Jahr, in welchem mehr Käse importiert als exportiert wurde. So wird deutlich, dass die Schweizer Milchpreise vom Export/Import und damit von den Weltmarktpreisen und den Wechselkursen abhängig sind. Weiter wurde in den letzten Jahren das agrarpolitische Instrumentarium nachteilig für die Milchbranche ausgerichtet. All dies führt auf Produzentenseite zu tieferen landwirtschaftlichen Einkommen und einem Ausstieg der Bauern aus der Milchproduktion.

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden die Rahmenbedingungen zugunsten der Schweizer Milchproduktion in der AP 2030+ in grundsätzlicher Art so zu verbessern, dass die Milchproduktion für die Landwirte in der Schweiz wieder ein attraktiver Sektor wird. So sollen insbesondere folgende Regelungen verbessert werden:

  • Die Verkäsungszulage, die mit der Liberalisierung der Milchmarktordnung und aufgrund des damaligen Wechselkurses auf 15 Rappen festgelegt wurde, soll an die heutigen Rahmenbedingungen angepasst werden.

  • Die Regelungen zur Absatzförderungen gestärkt werden.

  • Die staatlichen Unterstützungsmassnahmen sollen wieder vermehrt auf die arbeitsintensive Produktion von Lebensmitteln ausgerichtet werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit der Milchwirtschaft für die Schweizer Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit. Gemäss Artikel 7 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) setzt der Bund die Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse fest. Er gestaltet die Rahmenbedingungen so, dass die Landwirtschaft nachhaltig und kostengünstig produzieren sowie aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen kann. Grundlage hierfür ist im Milchmarkt ein hoher Grenzschutz für Produkte der «weissen Linie» wie zum Beispiel Konsummilch, Butter und Milchpulver. Zusätzlich unterstützt der Bund die Milchbranche heute über die Milchzulagen mit rund 380 Mio. CHF pro Jahr. Im Rahmen der Absatzförderung fliessen ausserdem jedes Jahr rund 31 Mio. CHF an Bundesmitteln in die Kommunikationsmassnahmen der Branche für Käse und Milchprodukte. Mit der Motion 23.4515, welche eine Stärkung der Wertschöpfung entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Agar- und Ernährungswirtschaft im Rahmen der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) verlangt, wurde ein sehr ähnliches Anliegen bereits an den Bundesrat überwiesen: Die Motion 23.4515 fordert, dass die AP30+ einen besonderen Schwerpunkt auf die Stärkung der Wertschöpfung und die Erhöhung der Einkommen legt. Dazu sollen die für die verschiedenen Märkte relevanten Rahmenbedingungen in Richtung einer höheren Wertschöpfung und besserer Einkommen angepasst werden.Der Bundesrat erachtet es nicht als gerechtfertigt, bei den Arbeiten zur AP30+ einen Sektor gesondert zu behandeln. Bei den Überlegungen zur Stärkung der Wertschöpfung der ganzen Land- und Ernährungswirtschaft wird den ökonomischen Rahmenbedingungen für die Schweizer Milchproduktion angesichts ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für die Landwirtschaft bei der Ausarbeitung der AP30+ dennoch eine wichtige Rolle zukommen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.