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24.7030 · Fragestunde. Frage · 2024-02-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Umweltschutzgesetz USG Art.30 sind "Abfälle möglichst zu verwerten". Die Abfallverordnung (VVEA) konkretisiert in Art.19 die möglichst vollständige Verwertung von Aushubmaterial. Solches fällt in grossen Volumen an und beansprucht Deponieraum.
- Wird nach Einschätzung des Bundesrats Art.19 der VVEA in allen Kantonen eingehalten?
- Falls er zum Schluss kommt, dass ein namhafter Teil der Kantone diesem Artikel bisher nicht nachlebt: Welche weiteren Massnahmen ist er bereit zu ergreifen?