24.7659 · Heure des questions. Question · 2024-09-16
Département de justice et police
Liquidé
Wortlaut
Le Secrétariat d'État aux migrations enregistre depuis peu tous les cas de demandes d'asile qui entraînent des frais de santé particulièrement élevés. D'après nos informations, tous les cas enregistrés concernent des personnes originaires de Géorgie.
Indépendamment de la question posée dans le cadre des heures des questions 24.7580 et de la réponse qui y a été donnée, je pose les questions suivantes :
- Combien de Géorgiens ont déjà été expulsés ?
- Combien d'entre eux bénéficient d'une admission provisoire ou peuvent s'attendre à en bénéficier ?
Stellungnahme des Bundesrates
Im vergangenen Jahr reichten 589 Personen aus Georgien ein Asylgesuch ein, im Jahr 2024 waren es bis Ende August 297. Darunter sind auch Personen mit lebensbedrohlichen oder pflegeintensiven Erkrankungen.
Alle Personen, die ein Asylgesuch einreichen, sind ab dem ersten Tag des laufenden Asylverfahrens in die schweizerische Grundversicherung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) aufzunehmen. Das ist eine Vorgabe des Asylgesetzes. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat entsprechend eine Kollektivversicherung abgeschlossen und bezahlt die Versicherungsprämie. Wie viele Behandlungen im Rahmen dieser Versicherung insgesamt abgewickelt werden, ist dem SEM jedoch nicht bekannt.
Wird ein Asylgesuch abgelehnt und eine Person weggewiesen, so endet auch die Versicherungspflicht. Ebenfalls nicht versichert sind Fälle, in denen Personen sich ausschliesslich zur ärztlichen Behandlung in der Schweiz aufhalten.
Dans ces cas, le SEM est tenu d'accorder aux requérants le traitement médical dans le cadre de sa compétence en matière d'aide sociale, par analogie avec l'assurance de base suisse de la LAMal, et de prendre en charge les coûts correspondants.
Das SEM muss also in diesen Fällen jene Kosten übernehmen, welche auch eine Grundversicherung nach KVG übernehmen würde. Eine Behandlung kann nur verweigert werden, wenn die Behandlungskosten im Verhältnis zum Nutzen sehr hoch ausfallen. Das SEM prüft aber jedes Gesuch um Kostenübernahme im Detail. Seit Ende 2022 ist diese Übernahme in 7 Fällen verweigert worden oder das Gesuch ist noch hängig. In 8 Fällen, wo Personen noch während des laufenden Verfahrens wegen schwerwiegender Erkrankungen von einem Bundesasylzentrum in ein Spital oder Pflegeheim verlegt wurden, musste das SEM die Kosten von insgesamt etwa 1.5 Millionen Franken übernehmen.
Ebenfalls in ein Spital oder Pflegeheim verlegt wurden 6 georgische Asylsuchende in kantonaler Kompetenz wo der jeweilige Kanton die Kosten übernehmen musste. Dem SEM ist jedoch nicht bekannt, welche konkreten Kosten diese verursacht haben.
Seit der Unterzeichnung der Migrationspartnerschaft im Mai 2022 haben die Schweiz und Georgien ihre Zusammenarbeit bei der Prävention irregulärer Migration weiter ausgebaut. Es gibt einen regelmässigen Austausch zwischen den Behörden der beiden Länder um insbesondere die schnelle Rückkehr abgewiesener Asylsuchender zu erleichtern. Die Kooperation mit den georgischen Behörden funktioniert gut. Dies hat auch zu einer engeren Zusammenarbeit mit dem georgischen Gesundheitsministerium geführt, die es dem SEM ermöglicht, seine Informationen über die vor Ort verfügbaren Behandlungen zu verbessern. Dadurch ist das SEM in der Lage, Einzelfälle schneller zu beurteilen und die Rückübernahme von Personen zu beschleunigen.
Zudem finanziert das SEM aktuell zusammen mit Österreich über die Internationale Organisation für Migration eine Studie, um die tieferen Ursachen der Auswanderung zu medizinischen Zwecken zu durchleuchten, und unterstützt die Ausarbeitung eines Aktionsplans mit allen relevanten Partnern in der Schweiz und Georgien.
Im Jahr 2023 wurden 164 Wegweisungen von georgischen Staatsangehörigen vollzogen. Per 31. August 2024 beläuft sich diese Zahl für das laufende Jahr auf 86 vollzogene Wegweisungen.