Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
25.077 · Geschäft des Bundesrates · 2025-09-26
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 26. September 2025 zu einem Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.09.2025
Bundesrat will Gelder für gemeinnützigen Wohnungsbau aufstocken
Der Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus soll für die Jahre 2030 bis 2034 um 150 Millionen Franken aufgestockt werden. Dies hat der Bundesrat am 26. September 2025 entschieden. So reagiert er auf die wachsenden Herausforderungen, die sich aus dem Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung für das Wohnungswesen ergeben.
Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» zur Ablehnung. Er anerkennt jedoch die Herausforderungen, die mit dem Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung verbunden sind. Deshalb hatte er Ende Januar 2025 ein Konzept für Begleitmassnahmen in verschiedenen Bereichen (u.a. bei der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, im Asylwesen sowie im Wohnungswesen) beschlossen.
Im Bereich des Wohnungswesens hat der Bundesrat am 26. September 2025 die Botschaft für eine Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus um 150 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2034 verabschiedet. Dies erlaubt, dieses Förderinstrument bis mindestens Mitte der 2030er Jahre im bisherigen Ausmass weiter zu betreiben. Der Bund will damit dazu beitragen, dass langfristig preisgünstiger und qualitativ guter Wohnraum geschaffen und erhalten wird.
Zunehmende Anspannung auf dem Wohnungsmarkt
Bereits seit einigen Jahren übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot. Von der zunehmenden Wohnungsknappheit sind nicht nur städtische Regionen betroffen, sondern vor allem auch touristische Berggemeinden sowie vermehrt auch andere Landesgegenden. Die Zuwanderung ist ein wesentlicher, aber nicht der alleinige Faktor für diese Entwicklung. Auch die wirtschaftliche und die demografische Entwicklung spielen eine Rolle. Die mangelnde Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum betrifft vor allem Haushalte mit tiefen Einkommen, aber vermehrt auch die (untere) Mittelschicht.
Der gemeinnützige Wohnungsbau, dessen Förderung in der Verfassung verankert ist, spielt für die Wohnungsversorgung der wirtschaftlich schwächeren Haushalte sowie des Mittelstandes und für die Aufrechterhaltung der sozialen Durchmischung eine wichtige Rolle.
Der Fonds de Roulement
Der Fonds de Roulement ist ein zentrales Instrument der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Daraus werden gemeinnützigen Wohnbauträgern verzinsliche und rückzahlbare Darlehen für den Neubau, die Erneuerung und den Kauf von Liegenschaften sowie den Erwerb von Baugrundstücken gewährt.
Nach der Ablehnung der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» am 9. Februar 2020 trat der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, der eine Aufstockung des Fonds um 250 Millionen Franken über zehn Jahre vorsieht. Damit wird der Fondsbestand bis Ende 2029 auf voraussichtlich 754 Millionen Franken ansteigen. Mit der nun beantragten Aufstockung um 150 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2034 soll der Fonds auf gut 900 Millionen Franken ansteigen. Damit und mit Darlehenslaufzeiten von 25 Jahren wird der Fonds in der Lage sein, aus den Darlehensrückzahlungen jährlich etwa 36 Millionen Franken neu zu vergeben. Das liegt zwar unter dem Schnitt der letzten 20 Jahre von 46 Millionen Franken. Ohne Aufstockung müsste die Vergabe von Darlehen jedoch ab 2030 deutlich reduziert werden.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 10.03.2026
Nationalrat spricht Geld für gemeinnützigen Wohnungsbau
Der Nationalrat will mit Darlehen der Wohnungsknappheit entgegenwirken. Er ist einverstanden mit der Aufstockung des Fonds für gemeinnützigen Wohnungsbau. Zudem hat er einem Verpflichtungskredit zur Weiterführung der bisherigen Förderung mittels Bürgschaften bis 2033 zugestimmt.
Die grosse Kammer hatte am Dienstag über zwei Vorlagen zu entscheiden. Mit 129 zu 62 Stimmen bei einer Enthaltung hiess er eine Aufstockung des sogenannten Fonds de Roulement um 150 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2034 gut. Der Fonds gewährt Darlehen für Neubauten, Erneuerungen und den Kauf von Liegenschaften.
Im bisherigen Umfang weiterführen will der Nationalrat auch das Bürgschaftsinstrument für die Wohnraumförderung. Da der Bund für Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger bürgt, verbessern sich für diese die Finanzierungskonditionen. Wie vom Bundesrat beantragt genehmigte er dafür einen Verpflichtungskredit von 1,92 Milliarden Franken für 2027 bis 2033.
Den entsprechenden Entscheid fällte der Nationalrat mit 130 zu 62 Stimmen bei einer Enthaltung. Beide Geschäfte gehen an den Ständerat.
"Bewährte Instrumente"
Die beiden Instrumente hätten sich bewährt, sagte Olivier Feller (FDP/VD) namens der Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats. Sie ergänzten das Handeln privater Akteure, ohne private Investitionen zu ersetzen.
Die Nein-Stimmen kamen von der SVP. In der Debatte warf der Abstimmungskampf über die Initiative "Keine 10-Millionen-Schweiz" der Partei seine Schatten voraus. Der Bundesrat hatte bereits im September explizit einen Zusammenhang zwischen der Fonds-Aufstockung und dem Volksbegehren hergestellt, über die Volk und Stände im Juni zu befinden haben.
Er lehne zwar die Initiative ab, anerkenne jedoch die Herausforderungen, die mit dem Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung verbunden seien, schrieb der Bundesrat damals. Die Auswirkungen von Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung zeigten sich in einem ohnehin schon angespannten Markt, erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Rat.
Zwischen 2020 und 2025 sank die Leerwohnungsziffer nach Angaben des Bundes vom Februar gesamtschweizerisch von 1,72 auf 1 Prozent. Nicht nur die grossen Städte und touristischen Zentren seien betroffen, sondern zunehmend auch kleinere Städte und Agglomerationen.
Streit um Rolle der Zuwanderung
SVP-Minderheiten der Wirtschaftskommission des Nationalrats stellten zu beiden Vorlagen Nichteintretensanträge. Sie vertraten die Ansicht, die Wohnungsknappheit sei auf die starke Einwanderung zurückzuführen. Entsprechend sei das Problem dort zu lösen. Im Rat drang die SVP mit diesem Argument allerdings nicht durch. Alle anderen Parteien waren für die Vorlage.
Die unkontrollierte Einwanderung sei der "Elefant im Raum", sagte Paolo Pamini (SVP/TI). Die Schweiz werde zubetoniert, und durch die Förderung werde am falschen Ort gebaut. Er kritisierte zudem, man hätte mit der Beratung des Geschäfts ohne weiteres bis nach der Volksabstimmung von 14. Juni zuwarten können.
Sophie Michaud Gigon (Grüne/VD) widersprach, für die Wohnungsknappheit spielten eine ganze Reihe von Faktoren eine Rolle. Das Problem lasse sich nicht lösen, indem man die Grenze schliesse.
"Die Leute kommen nicht, weil wir Wohnungen haben, sondern weil sie bei uns arbeiten wollen", sagte auch Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) im Namen seiner Fraktion.
Linke kritisiert Vermieter
Die Möglichkeit, Wohneigentum zu erwerben, sei wichtig für die Perspektiven einer Gesellschaft, gab Kathrin Bertschy (GLP/BE) zu bedenken. Sie führte zudem aus, es sei auch wirtschaftlich schädlich, wenn man Umzüge und Wohnungswechsel erschwere.
Heute zahlten Mieterinnen und Mieter zu viel, kritisierte SP-Fraktionssprecher Emmanuel Amoos (SP/VS). Das eigentliche Problem sei, dass sich Vermieter nicht ans Gesetz hielten und zu hohe Mieten verlangten.
Christian Wasserfallen (FDP/BE) hielt Amoos in einer Zwischenfrage entgegen, die Linke beklage die Wohnungsnot, betreibe aber zugleich die Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den Bau von Wohnungen.
Ebenfalls abgelehnt wurden eine Reihe von Minderheitsanträgen in der Detailberatung. Zum einen verwarf der Nationalrat einen SVP-Antrag auf Kürzung des Verpflichtungskredits. Die Partei forderte, das Bürgschaftsvolumen solle nicht stärker steigen als die Zahl der Haushalte.
"Keine Ausgaben"
Die Ratslinke beurteilte die beantragten Beträge dagegen als zu tief. Sie wollte eine Fonds-Aufstockung um 300 Millionen Franken und einen Verpflichtungskredit von gut 2,3 Milliarden Franken für Bürgschaften, fand dafür allerdings keine Mehrheit.
Der Anteil der gemeinnützigen Wohnbauträger sei rückläufig, obwohl die Verfassung eine Expansion verlange, sagte Jacqueline Badran (SP/ZH). Sie betonte, der Bund verdiene aufgrund von Zinsdifferenzen Geld mit den Darlehen: "Das sind keine Ausgaben."
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt sei in gewissen Städten und touristischen Gebieten völlig ausser Kontrolle, warnte Franziska Ryser (Grüne/SG). Wohnbaugenossenschaften wirkten diesen Entwicklungen entgegen. Noch kein einziges Mal seit Einführung der Bürgschaften sei es zu einem Zahlungsausfall gekommen, unterstrich sie.
Angesichts der Finanzlage sei eine Ausweitung der Förderung nicht zu verantworten, befand dagegen Daniela Schneeberger (FDP/BL). Auch die Mitte-Fraktion folgte den Anträgen der Kommissionsmehrheit.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 02.06.2026
Parlament spricht Geld für gemeinnützigen Wohnungsbau
Der Bund fördert den gemeinnützigen Wohnungsbau mit mehr Geld. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat einer Aufstockung des entsprechenden Fonds zugestimmt. Zudem genehmigte er einen Verpflichtungskredit zur Weiterführung der bisherigen Förderung mittels Bürgschaften bis 2033.
Die kleine Kammer hatte am Dienstag über zwei Vorlagen zu entscheiden. Mit 33 zu 10 Stimmen und mit einer Enthaltung hiess sie eine Aufstockung des sogenannten Fonds de Roulement um 150 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2034 gut. Der Fonds gewährt Darlehen für Neubauten, Erneuerungen und den Kauf von Liegenschaften.
Weiterführen will der Ständerat auch das Bürgschaftsinstrument für die Wohnraumförderung. Indem der Bund für Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger bürgt, verbessern sich die Finanzierungskonditionen. Wie vom Bundesrat beantragt, genehmigte die kleine Kammer dafür einen Verpflichtungskredit von 1,92 Milliarden Franken für 2027 bis 2033. Sie fällte ihren Entscheid mit 36 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen.
Der Nationalrat hatte beiden Vorlagen bereits in der Frühjahrssession zugestimmt. Die beiden Beschlüsse sind damit unter Dach. Da sie nicht dem Referendum unterstehen, gibt es keine Schlussabstimmung.
Bezug zu Abstimmung vom 14. Juni
Mit seinen Entscheiden folgte der Ständerat einer knappen Mehrheit seiner vorberatenden Kommission. Eine starke Minderheit aus den Reihen von FDP und SVP beantragte ohne Erfolg Nichteintreten auf beide Geschäfte. Eine Ausweitung der Förderung sei angesichts der Finanzlage des Bundes nicht zu verantworten, argumentierte sie.
Die Debatte im Ständerat stand indirekt im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 14. Juni über die Initiative "Keine 10-Millionen-Schweiz" der SVP. Der Bundesrat hatte bereits im September 2025 explizit einen Zusammenhang zwischen der Fonds-Aufstockung und dem Volksbegehren hergestellt.
Er lehne zwar die Initiative ab, anerkenne jedoch die Herausforderungen, die mit dem Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung verbunden seien, schrieb er damals. Die Auswirkungen von Bevölkerungswachstum und der Zuwanderung zeigten sich in einem ohnehin schon angespannten Markt, erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin bereits im März im Nationalrat.
Zwischen 2020 und 2025 sank die Leerwohnungsziffer nach Angaben des Bundes vom Februar gesamtschweizerisch von 1,72 auf 1 Prozent. Nicht nur die grossen Städte und touristischen Zentren seien betroffen, sondern zunehmend auch kleinere Städte und Agglomerationen.
"Bisheriger Umfang"
Wohnungsknappheit stehe auf dem Sorgenbarometer der Schweizerinnen und Schweizer in vielen Regionen weit oben, sagte auch Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO). Die vorgeschlagenen Massnahmen führten im Grunde nur dazu, dass die bewährten Instrumente im bisherigen Umfang weitergeführt werden könnten.
Hannes Germann (SVP/SH) warb dagegen für Nichteintreten. Er sprach von einem fragwürdigen Markteingriff. Es handle sich um eine "staatliche Finanzierung von Privilegien für wenige". Oftmals profitierten auch Gutverdienende. "Statt Wohnungen zu subventionieren, sollte zur gezielten Unterstützung bedürftiger Menschen übergegangen werden."
Gerade für junge Familien sei die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu einer riesigen Belastung geworden, sagte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Dabei gehe es zunehmend auch um Haushalte mit mittleren Einkommen.
Kritik am Raumplanungsgesetz
Die bisherigen Instrumente zur Wohnbauförderung entfalteten kaum noch Wirkung, widersprach Hans Wicki (FDP/NW). Er warb dafür, die Bewilligungsverfahren für Bauprojekte zu vereinfachen und kritisierte, das Raumplanungsgesetz erschwere Einzonungen übermässig. Es sei "letztlich der Verursacher der Wohnungsnot".
Die verschiedenen Massnahmen gegen Wohnungsknappheit gegeneinander auszuspielen, bringe nichts, befand dagegen Eva Herzog (SP/BS). Sie wies das finanzpolitische Argument der Gegnerseite zurück: Die Darlehen und Bürgschaften kosteten den Bund nichts, im Gegenteil. Aus den Darlehen erhalte der Bund Zinseinnahmen.
Unterstützung erhielt Herzog von Matthias Michel (FDP/ZG). In seinem Heimatkanton führe die Objektförderung dazu, dass es überhaupt bezahlbaren Wohnraum gebe. Ohne diese Voraussetzung sei es auch nicht möglich, Personen subjektiv zu unterstützen.
Wie schon im Nationalrat beantragte die Ratslinke eine stärkere Aufstockung der Mittel. Herzog und Pierre-Yves Maillard (SP/VD) wollten eine Fonds-Aufstockung um 300 Millionen Franken und einen Verpflichtungskredit von gut 2,3 Milliarden Franken für Bürgschaften. Allerdings fand sich dafür im Ständerat ebenso wenig eine Mehrheit wie zuvor in der grossen Kammer.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
wak.cer@parl.admin.ch