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25.421 · Parlamentarische Initiative · 2025-03-21

Erledigt

Wortlaut

Die Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO) ist so anzupassen,
dass der Effektivbestand der Armee flexibilisiert wird.

Begründung

Die aktuell starren Vorgaben des Effektivbestandes der Armee in der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee sind administrativ und politisch nicht mehr haltbar. Einerseits wird dadurch eine langfristige und vorsorgliche Planung erschwert, sowie kann damit aktuellen geo- und sicherheitspolitischen Entwicklungen nicht zur Genüge Rechnung getragen werden. Das Thema Durchhaltefähigkeit wird mit den fixen Strukturen nicht gebührend berücksichtigt. Zudem kann damit kurzfristigen Veränderung in Gesellschaft, Wirtschaft und Umfeld nicht effektiv begegnet werden. In einer sich rasch wandelnden Welt müssen wir dringend pragmatischer und agiler werden. Starre, praxisferne und bürokratische Vorgaben und Regulierungen müssen wir reduzieren, auch in der Sicherheitspolitik. Eine
Flexibilisierung des Effektivbestandes würde die Einsatzfähigkeit und Verteidigungsfähigkeit der Schweiz stärken.

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