Lexipedia

25.7637 · Fragestunde. Frage · 2025-09-09

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Anbindung an ausländische Systeme zum Zweck des Austauschs von Krankheitsdaten und Impfstatus könnte im Widerspruch zur Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung stehen.
- Welche Daten aus dem Impfmonitoring werden an ausländische Systeme übermittelt?
- Über welche Schnittstellen erfolgt die Übermittlung?
- Wie wird der Schutz personenbezogener Daten vollumfänglich gewährleistet?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bundesorgane dürfen besonders schützenswerte Personendaten nur im Einklang mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz bearbeiten bzw. übermitteln, somit ist der Schutz von Personendaten gewährleistet. Die Schweiz übermittelt daher keine sensiblen Personendaten an internationale Systeme. Jährlich werden Impfquoten an die WHO gemeldet. Diese Daten sind aggregiert und anonymisiert und enthalten keine personenbezogenen Informationen. Das Bundesamt für Gesundheit übermittelt an internationale Gesundheitsinstitutionen ausschliesslich vollständig anonymisierte Fallzahlen zu bestimmten in der Schweiz überwachten Infektionskrankheiten. Ein automatisierter Austausch von Personendaten an ausländische Systeme findet nicht statt.