Lexipedia

26.3134 · Motion · 2026-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass an sämtlichen öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bei Spontanladen («ad hoc») eine Zahlungsmöglichkeit ohne Abschluss eines Abonnements und/oder Registrierung mit im Detailhandel üblichen Bezahllösungen angeboten werden muss.

Begründung

Für die Akzeptanz und den Hochlauf der Elektromobilität ist entscheidend, dass öffentliches Laden auch für Gelegenheitsnutzerinnen und -nutzer, niederschwellig und ohne Vorabbindung möglich ist. Im hiesigen, öffentlichen Ladenetz bestehen eine Vielzahl heterogener Zugangs- und Bezahlsysteme, was die Nutzerfreundlichkeit stark mindert und zusätzliche Transaktionskosten erzeugt. Die mangelnde Bedienbarkeit ist weiterhin starker Hinderungsgrund beim Umstieg zur Elektromobilität. Die vorgeschlagene Regelung vereinfacht den Zugang und ermöglicht Wettbewerb, erleichtert grenzüberschreitende Mobilität und erhöht die Auslastung der Ladeinfrastruktur, ohne vertragliche Angebote der Betreiber auszuschliessen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Hürdenfreies, kundenfreundliches Laden ist auch aus Sicht des Bundesrates ein wichtiger Faktor für die Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen. Dazu gehören nutzerfreundliche Bezahlmöglichkeiten an öffentlichen Ladestationen beispielsweise mit gängigen Bezahl- und Kreditkarten bzw. mit einer Kontaktlos-Bezahlfunktion. Ein Grossteil der heutigen Schnellladeinfrastruktur ist bereits für Adhoc-Zahlungen mit Kreditkarten oder einer Kontaktlos-Zahloption eingerichtet.Der Bundesrat ist überzeugt, dass es im ureigenen Interesse der Anbieter von Ladeinfrastruktur liegt, dass ihre Kundinnen und Kunden einfach und unkompliziert laden und bezahlen können. Diejenigen Anbieter, die dies ermöglichen, sichern sich zusätzliche Marktanteile und langfristigen Erfolg. Eine gesetzliche Vorgabe könnte zudem nur mit einer erheblichen Verzögerung eingeführt werden. Ob es für eine entsprechende öffentlich-rechtliche Auflage an die Ladeanbieter einer Änderung der Bundesverfassung bedürfen würde, müsste zuvor noch abgeklärt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.