Welche Wirkung haben Wiederaufbauprojekte in der Ukraine, die durch die Schweizer internationale Zusammenarbeit (SECO) finanziert werden, und wie wirksam sind sie?
26.3254 · Postulat · 2026-03-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Im Rahmen des Programms Ukraine 2025–2028, das aus den Mitteln für internationale Zusammenarbeit finanziert wird, wurden 500 Millionen Franken bereitgestellt, um den Schweizer Privatsektor beim Wiederaufbau in der Ukraine zu unterstützen, insbesondere durch die Finanzierung von Projekten von Schweizer Unternehmen. Um die Transparenz, die Wirksamkeit und die Wirkung der Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen, wird der Bundesrat beauftragt, diese Hilfe zu evaluieren. Die Evaluation soll eine Reihe von Kriterien abdecken, darunter die folgenden:
1. Auswirkungen auf die Bevölkerung und die lokalen Gemeinschaften:
Insbesondere die Verbesserung des Zugangs zu grundlegenden Versorgungsleistungen (Energie, Wasser, Heizung, öffentliche Infrastruktur), lokale sozioökonomische Auswirkungen, einschliesslich der Vergabe von Unteraufträgen an lokale Unternehmen, im Bereich der Beschäftigung sowie der Beitrag zur Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der zivilen Infrastruktur.
2. Umweltauswirkungen und Nachhaltigkeit:
Verbesserung der Energieeffizienz, nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung (Energie, Wasser, Materialien), Einhaltung europäischer Umweltstandards.
3. Aufbau von lokalen Kompetenzen:
In Bezug auf den Transfer von Kompetenzen (technischer, administrativer Art usw.), die Verbesserung der kommunalen Verwaltung, die Korruptionsbekämpfung und die Transparenz; Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften in die Ermittlung der Bedürfnisse.
4. Effizienz und verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln:
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die Effizienz der Ausgaben, insbesondere die Frage, ob die Projekte von ukrainischen Unternehmen hätten durchgeführt werden können, die technische Qualität der Umsetzungen und die Nachhaltigkeit der Infrastruktur, die Transparenz der Beschaffungsverfahren und die Vorbeugung von Korruptionsrisiken, die Übereinstimmung mit den ukrainischen Prioritäten beim Wiederaufbau sowie die europäische und internationale Koordinierung.
5. Zusatznutzen der eingesetzten Mittel
Nachweisen, dass die eingesetzten öffentlichen Mittel einen echten und messbaren Mehrwert geschaffen haben, und dabei vermeiden, Projekte zu subventionieren, die ohnehin oder zu geringeren Kosten durchgeführt worden wären.
Begründung
Für den Wiederaufbau der Ukraine (Programm Ukraine 2025–2028) wurde im Budget für internationale Zusammenarbeit ein Betrag von 500 Millionen Franken festgelegt. Mit diesem Geld soll der Schweizer Privatsektor unterstützt werden, insbesondere sollen zahlreiche Projekte von Schweizer Unternehmen vor allem in den Bereichen Energie, Wasser, Infrastruktur, Bauwesen und kommunale Dienstleistungen finanziert werden. Angesichts der strategischen, finanziellen und politischen Bedeutung dieser Engagements ist es unerlässlich, dass eine Evaluation dieser Projekte systematisch und transparent eine Reihe wesentlicher Aspekte abdeckt, um die ordnungsgemässe Verwendung der öffentlichen Mittel und die tatsächlichen Auswirkungen für die begünstigte Bevölkerung nachzuweisen. Es ist angebracht, die Transparenz und die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Evaluationen zu gewährleisten, um das Vertrauen des Parlaments und der Öffentlichkeit in die Verwendung der bereitgestellten Mittel sicherzustellen (wobei auch bereits vorhandene Evaluationen herangezogen werden sollten).
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Angesichts des innovativen Charakters und der strategischen Bedeutung des Schweizer Programms für die Ukraine hat der Bundesrat eine spezifische Projektorganisation eingesetzt, um eine kohärente und effiziente Umsetzung sicherzustellen.Diese Projektorganisation, die vom Delegierten des Bundesrats für die Ukraine geleitet wird, wird Gegenstand externer Evaluationen, einer Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle im Jahr 2027 sowie einer Bewertung durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei sein.Auf dieser Grundlage wird der Bundesrat eine Zusammenfassung der Evaluationen erstellen und eine Einordnung der Auswirkungen der Massnahmen vornehmen, insbesondere derjenigen in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, die er in den Postulatsbericht integrieren wird.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.