26.3454 · Interpellation · 2026-03-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Ende Januar 2026 veröffentlichte der Bundesrat die Eckwerte von «Verkehr ’45». Die geplanten Strassenbauprojekte entlang der Nationalstrasse 18 zwischen Basel und Delsberg – mit Ausnahme der Entlastung des Zentrums von Laufen (bis 2055) – sollen auf einen Zeitpunkt nach 2055 verschoben werden. Diese Aussichten stossen in der Region auf grosses Unverständnis. Der Entscheid bedeutet nämlich, dass für mehrere Jahrzehnte auf eine Verbesserung der Erreichbarkeit und damit auf echte Perspektiven für die wirtschaftliche Entwicklung verzichtet wird. Zudem steht er in direktem Widerspruch zu den Ergebnissen der Korridorstudie N18, die unter der Leitung des ASTRA nach den neuesten Methoden durchgeführt und von einer breiten Partnerschaft unterstützt wurde.
Die N18 ist ein wesentlicher Abschnitt des nationalen Strassennetzes. Sie verbindet den Grossraum Basel mit der Genferseeregion und bedient das aufstrebende Laufental sowie die Kantonshauptstadt Delsberg. Aufgrund des Bevölkerungswachstums entwickelt sich dieser Abschnitt jedoch zu einem Engpass und weist eine der höchsten Verkehrsbelastungen und Staudichten des Landes auf. Die derzeitige Situation beeinträchtigt zudem erheblich die Lebensqualität in den Ortskernen und gefährdet die Sicherheit des motorisierten Verkers und des Veloverkehrs. Die Bevölkerung leidet täglich unter den Staus und dem starken Lastwagenverkehr, der durch die Ortschaften rollt, wie die zahlreichen Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Mobilitätsforen in Laufen bezeugen. Eine rasche Weiterentwicklung des Korridors erscheint daher unerlässlich.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wie bewertet er die Auswirkungen des Transitverkehrs – insbesondere des Schwerverkehrs – auf die Siedlungsentwicklung sowie auf die Lebens- und Wohnqualität in Delsberg, Laufen und Zwingen?
Erachtet er die Umfahrungsprojekte Laufen–Zwingen und Delsberg als geeignete Massnahmen zur Verringerung der Belastungen in den betroffenen Siedlungsgebieten?
Hält er Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsanbindung der Arbeitszonen in Delsberg sowie im Laufental für notwendig?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat wird im ersten Quartal 2027 die Botschaft «Bewältigung der künftigen Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45» verabschieden. Ziel der Vorlage ist eine gezielte und koordinierte Weiterentwicklung von Schiene, Strasse und Agglomerationsverkehr, um den künftigen Mobilitätsbedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft gerecht zu werden. Dabei stützt sich der Bundesrat auf die verkehrliche Notwendigkeit und Dringlichkeit der Vorhaben ab und berücksichtigt den begrenzten finanziellen Handlungsspielraum. Vor diesem Hintergrund kann er die Fragen des Interpellanten wie folgt beantworten: 1. Der Verkehr kann in den Ortsdurchfahrten von Laufen, Zwingen und Delémont negative Auswirkungen auf die Aufenthalts- sowie die Wohnqualität haben und sich nachteilig auf die Entwicklung der drei Gemeinden auswirken. Er ermöglicht aber auch eine von der Region erwünschte wirtschaftliche Entwicklung. 2. Die Umfahrungsprojekte können die betroffenen Siedlungsgebiete entlasten. Sie sind aber auch aufwändig in der Erstellung sowie im Betrieb und bedingen Eingriffe in die Landschaft sowie die angrenzenden Siedlungsgebiete. 3. Der Bundesrat hat die Vorhaben entlang der N18 ins Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrasse aufgenommen. Damit anerkennt er den verkehrlichen Nutzen der Vorhaben für die Region.