26.3484 · Motion · 2026-03-20
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Schritte zu unternehmen, damit der Zwangsschwimmtest in der Schweiz verboten und auf diese Weise wirksam gegen Tierquälerei vorgegangen wird.
Begründung
Die Zahl der in Schweizer Labors verwendeten Tiere ist 2024 um 12 Prozent zurückgegangen, doch die schmerzhaftesten und belastendstend Tierversuche, jene mit Schweregrad 3, haben den höchsten Stand seit 25 Jahren erreicht. Dazu gehört der Zwangsschwimmtest («Forced Swim Test», FST), der insbesondere an der Universität Lausanne und an der ETH Lausanne zum Einsatz kommt.
Bei diesem Experiment setzt man ein Nagetier (Ratte oder Maus) in ein mit Wasser gefülltes zylindrisches Gefäss mit glatten Wänden und ohne Ausstieg. Das Tier schwimmt in Panik mehrere Minuten lang hektisch umher, danach liegt es regungslos im Wasser und verwendet seine letzten Kräfte darauf, den Kopf über Wasser zu halten. Erst dann nimmt die Person, die den Versuch durchführt, das Tier aus dem Gefäss, und der Test ist beendet. Später wird das Tier euthanasiert. Ziel ist es, das Verhalten des Tiers zu beobachten und seine Verzweiflung bzw. seinen Durchhaltewillen zu beurteilen. Ausgehend davon wird versucht, Behandlungsmöglichkeiten für Depressionen bei Menschen zu entwickeln. Doch praktisch alle heute verwendeten Antidepressiva wurden entweder vor der Entwicklung des FST entdeckt oder ergaben sich aus klinischen Beobachtungen und einer nicht-klinischen Anwendung. Zwar wurde der FST mit einigen neueren Antidepressiva durchgeführt, doch es gibt keine Belege dafür, dass die so erzielten Daten nötig gewesen wären oder für die Marktzulassung dieser Medikamente eine Rolle gespielt hätten. Hinzu kommt, dass keine Arzneimittelbehörde den FST für die Evaluation von Antidepressiva vorschreibt.
Es gibt denn auch überzeugende Alternativen, die ohne Tiere auskommen. Die Neurobildgebung beispielsweise war und ist für die psychiatrische Forschung ein wertvolles Instrument und hat sich erheblich verbessert, insbesondere im Hinblick auf das Verständnis der funktionellen Konnektivität. Des Weiteren werden Computermodelle dank künstlicher Intelligenz immer leistungsfähiger, und mithilfe mobiler Technologien lassen sich in Echtzeit reale Patientendaten erfassen. Alle diese Instrumente basieren auf der Humanbiologie. Es gibt also offensichtlich Alternativen zu diesem grausamen Versuch, dessen wissenschaftliche Aussagekraft seit Jahrzehnten angezweifelt wird.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
In der Schweiz unterliegen Tierversuche im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung dem Tierschutzgesetz (TSchG; SR 455), insbesondere den Artikeln 17 ff. Gemäss TSchG erteilt die zuständige kantonale Behörde Bewilligungen für Tierversuche, nachdem die kantonale Kommission für Tierversuche das Gesuch geprüft hat. Die Forschenden müssen zunächst nachweisen, dass der Tierversuch geeignet und erforderlich ist, um die wissenschaftliche Frage auf der Basis des aktuellen Wissensstandes zu beantworten und dass keine geeigneten Alternativmethoden existieren. Zudem sind Belastungen für die Tiere soweit möglich zu vermeiden und die Zahl der eingesetzten Tiere ist auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Grundsätzlich sind Tierversuche auf das unerlässliche Mass zu beschränken (Art. 17 TSchG). Schliesslich müssen die Belastungen in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Kenntnisgewinn stehen. Die Einhaltung dieser Kriterien wird von einer kantonalen Kommission für Tierversuche geprüft.Der Zwangsschwimmtest kann beispielsweise in der neurobiologischen Forschung zur Untersuchung von Stressreaktionen eingesetzt werden. Er ist hingegen nicht als Tiermodell für Depressionen geeignet und auch nicht zur Untersuchung von Verhaltensweisen bei Tieren, die denen von Patientinnen und Patienten mit dieser Erkrankung ähneln könnten. Bei Depressionen handelt es sich um eine Krankheit mit vielfältigen und komplexen Verhaltens- und physiologischen Mechanismen, die durch den Zwangsschwimmtest nicht genau abgebildet werden können. Die Relevanz dieses Tests wurde im Vereinigten Königreich geprüft und er wurde nicht verboten. Dennoch hat sich das Vereinigte Königreich zum Ziel gesetzt, Alternativen für heute noch zulässige Anwendungen des Tests zu suchen.Ein Verbot ist nicht nötig, weil die sorgsame Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen garantieren muss, dass nur geeignete und notwendige Verfahren zum Einsatz kommen und eine Güterabwägung die Zulässigkeit eines Versuchs bestätigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.