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92.309 · Standesinitiative · 1992-10-29

Erledigt

Wortlaut

Der Kanton Graubünden beantragt der Schweizerischen Bundesversammlung, Artikel 24sexies Absatz 5 Bundesverfassung mit folgender Zielsetzung zu ändern oder zu ergänzen:

- ein angemessener Schutz von Mooren und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und besonderer Schönheit soll weiterhin gewährleistet sein.

- bei der Festlegung der Schutzziele und Massnahmen soll eine Abwägung der Schutzinteressen einerseits und der regionalwirtschaftlichen, namentlich der landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und touristischen Interessen andererseits im Einzelfall möglich sein.

- die Rückwirkungsklausel in den Uebergangsbestimmungen ist als unverhältnismässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie aufzuheben.