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93.3206 · Motion · 1993-04-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass

die Gewährung von Direktzahlungen gemäss Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes von einer verbindlichen Zusicherung der Bezüger abhängig gemacht wird, dass auf dem Betrieb kein Embryotransfer (ET) betrieben wird und

dass den Zuchtverbänden, die ihre Leistungen auch für Tiere aus Embryotransfer erbringen, sämtliche Bundesbeiträge gestrichen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

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