94.3321 · Empfehlung · 1994-09-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit der SRG:
a. die hängige Gebührenerhöhung nur mit Auflagen zu genehmigen, welche die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrags namentlich im Bereich der Kultur und Verständigung sicherstellen;
b. aufgrund der Feststellungen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen in ihrem Jahresbericht 1993 in einem förmlichen Verfahren zu untersuchen, ob und wie der Leistungs- und Kulturauftrag erfüllt wird;
c. abzuklären, ob über die Reservebildung der SRG und deren Verwendung eine Quersubventionierung des Fernsehens durch Radiogebühren erfolgt.