94.3515 · Motion · 1994-12-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Suva zu privatisieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die rechtliche Stellung der Suva ist in den Artikeln 61 bis 67 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG) geregelt. Nach Artikel 61 Absatz 1 UVG ist die Suva eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Eine Privatisierung der Suva würde demnach eine grundlegende Änderung des UVG erfordern. Zurzeit wird im Rahmen der Vorbereitung der Legislaturperiode 1995-1999 die Frage geprüft, ob eine Revision dieses Gesetzes vorzusehen sei.
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.