Lexipedia

95.3257 · Motion · 1995-06-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten umgehend eine Vorlage zu unterbreiten, welche:

a. die Banken und andere juristische oder natürliche Personen, die Vermögen verwalten, verpflichtet, Vermögen, für welche seit einer im Gesetz festzulegenden Frist keine Eigentumsrechte mehr geltend gemacht worden sind, einer zentralen Stelle zu melden;

b. dieser Stelle die Aufgabe überträgt, die Eigentumsverhältnisse feststellen zu lassen, sofern dies möglich ist;

c. dafür sorgt, dass diese Stelle Erben von Naziopfern zudem bei ihrer Suche nach Vermögen auf Schweizer Banken unterstützt;

d. die gemeinnützige Verwendung der Vermögen regelt, für die sich keine Berechtigten finden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Stellungnahme des Bundesrates

Siehe Amtl. Bulletin Wintersession 1995, Seite 1278

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.