97.436 · Parlamentarische Initiative · 1997-10-08
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:
Im Lebensmittelgesetz ist eine besondere Bestimmung zur Ermöglichung eines Verbands-Beschwerderechtes für Konsumentenorganisationen einzufügen.
Begründung
In der heutigen Lebensmittelgesetzgebung fehlt ein explizites Verbandsklagerecht der Konsumentenorganisationen. Im Zusammenhang mit Beschwerden bei der Einführung von Gensoya wurde sowohl vom zuständigen Departement wie vom Bundesgericht die Legitimationsfrage von Beschwerden im Lebensmittelrecht diskutiert und aufgrund der heutigen Rechtslage sehr restriktiv interpretiert. Analog von Art. 55 des Umweltschutzgesetzes (Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen) kann nur eine besondere Bestimmung in der Lebensmittelgesetzgebung den Konsumentenorganisationen eine ausreichende Beschwerdelegitimation verschaffen.