99.1065 · Einfache Anfrage · 1999-06-01
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Hinblick auf die anstehende Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes ist offenbar für einzelne Unternehmungen und Werke eine schwierige Lage entstanden. Die SBB haben doppelt so viel Strom, als sie brauchen. Sie können die Überschüsse an elektrischer Energie nur mit grossen Verlusten abstossen. Ab dem nächsten Jahr, wenn die Bezugsrechte aus ausländischen Kernkraftwerken voll wirksam werden, verlieren sie - laut Pressemeldungen - jährlich zwischen 40 und 80 Millionen Franken. Im Zusammenhang mit der Eröffnungsbilanz der SBB AG spricht man im Energiesektor von einem Abschreibungs- bzw. Wertberichtigungsbedarf bei Produktionsanlagen und Bezugsrechten in der Höhe von etwa einer Milliarde Franken.
In einer ähnlichen Situation befinden sich Elektrizitätsunternehmungen, die in den achtziger Jahren oder später langfristige Investitionen getätigt bzw. langfristige Bezugsverträge mit ausländischen Kernkraftwerken abgeschlossen haben.
Die Betroffenen verweisen heute darauf, dass sie seinerzeit Investitionsentscheide auch aufgrund amtlicher Energieverbrauchsprognosen, prognostizierter Versorgungslücken und im Interesse der Versorgungssicherheit getroffen hätten.
In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt er die Investitionsentscheide der SBB im Energiebereich?
2. Hat der Bund als Eigentümer der SBB auf diese Entscheide Einfluss genommen?
3. Welche Rolle spielten dabei die Energieverbrauchsprognosen ab 1980?
4. Beabsichtigt er, wie im Falle der Swisscom AG, eine externe Beurteilung der Engagements zu veranlassen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Seit dem Beginn der Elektrifizierung (1919) haben die SBB im Bereich Energieversorgung nach dem Grundsatz der Eigenständigkeit gehandelt und die für den Bahnbetrieb benötigte Energie (Frequenz von 16,7 Hertz, im Gegensatz zu den in Europa üblichen 50 Hertz der normalen Elektrizitätsversorgung) entweder selber produziert oder sich durch Beteiligungen an Partnerwerken gesichert. Diese Politik war lange Zeit unbestritten und zweckmässig. Die sich heute zeigenden Schwierigkeiten ergeben sich aus einer Kumulation der folgenden Faktoren:
- Als logische Konsequenz aus dieser Versorgungspolitik hatten sich die SBB gegen Ende der achtziger Jahre Strombezugsrechte gesichert. Diese Entscheide basierten auf den damaligen Prognosen über die Realisierung von "Bahn 2000" und Neat. Beide Vorhaben beklagen eine beträchtliche Verzögerung gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung.
- Auch die als Übergangsmassnahme für den Transitverkehr vorgesehenen Huckepackkorridore Gotthard und Lötschberg liefen bzw. laufen langsamer und später an als ursprünglich gedacht.
- Die lang andauernde Rezession in der europäischen Wirtschaft bewirkte einen Einbruch im Güterverkehr, der zu einer zusätzlichen Bedarfsreduktion führte.
- Die Entwicklung auf dem europäischen Energiemarkt, der aus nationalen Interessen heraus die Kapazitäten trotz Rezession kontinuierlich ausgebaut hat, führte zu einem - vor zehn Jahren nicht zu erwartenden - massiven Preiszerfall. Die bevorstehende Liberalisierung des Strommarktes wird voraussichtlich eine weitere Preiserosion mit sich bringen.
- Entscheide für den Ausbau oder die Erneuerung von Produktionsanlagen mit einem langen Vorlauf von Planung, Projektierung und Genehmigungsverfahren erforderten frühzeitiges Handeln und konnten nicht von den scheinbar kurzfristigen Launen des Marktes abhängig gemacht werden.
- Ist der Bau einmal begonnen, erzeugt eine Projektänderung oder Baueinstellung weitere Zusatzkosten, denen kein entsprechender Nutzen gegenübersteht.
Das führt dazu, dass die SBB AG heute zuviel Energie zu teuer produziert und einkaufen muss. Einerseits werden dadurch ihre eigenen Produktionskosten angehoben, und andererseits muss sie ihre Überschüsse am freien Markt mit Verlust absetzen.
2. Ausserhalb der mittels spezieller Bundesbeschlüsse geregelten Projekte (z. B. "Bahn 2000") konnten die SBB gemäss Leistungsauftrag 1987 ihre Investitionen nach einer (eigenen) langfristigen Planung ausrichten. Diese unterstand der Genehmigung durch den Bundesrat und war der Bundesversammlung periodisch, jeweils zusammen mit dem Voranschlag der SBB zur Kenntnisnahme zu unterbreiten.
3. Die Investitionsentscheide der SBB im Elektrizitätsbereich basieren auf der Ausbauplanung der Bahn und auf den Prognosen der Elektrizitätswirtschaft ("Zehn-Werke-Bericht", Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke; 1979, 1987). Die nicht vorhersehbaren Entwicklungen, die in Summe zum heutigen Resultat geführt haben, sind in Ziffer 1 aufgelistet. Trotz internationalem Stromverbund wurde vom Prinzip ausgegangen, dass jedes Land seine Stromversorgung aus eigener Kraft sicherstellt.
4. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich eine grundsätzliche Überprüfung der Bahnenergiepolitik aufdrängt. Er hat daher der SBB AG eine Frist von zwei Jahren gegeben, um ihm eine langfristige Strategie ihrer Absichten in den Bereichen Produktion und Verteilung von Energie vorzulegen.
Die SBB AG hat ihrerseits die Konsequenzen gezogen und das Investitionsprogramm überprüft. So wurden geplante Ausbauten zurückgestellt und Erneuerungsprojekte so reduziert, dass auf den betreffenden Anlagen weiterhin eine kostengünstige und damit wettbewerbsfähige Energieproduktion möglich ist.
In die strategischen Überlegungen der SBB einzubeziehen sind auch die mit Wechselstrom elektrifizierten Privatbahnen (die meisten Normalspurbahnen, das Schmalspurnetz zwischen St. Moritz und Zermatt sowie die von Luzern, Yverdon und Morges ausgehenden Schmalspurstrecken). Diese Bahnen sind heute im Strombereich weitestgehend auf die SBB ausgerichtet. Aus einer volkswirtschaftlichen Gesamtsicht (der Bund finanziert die ungedeckten Kosten dieser Bahnen mit) stellt sich die Frage, ob dieser Zustand fortzusetzen ist oder ob diese Bahnen sich im Zuge der Strommarktliberalisierung im Energiesektor von den SBB lösen sollen. Dazu sind Verhandlungen zwischen den SBB und den betroffenen Privatbahnen notwendig.
Der Bundesrat wird die in zwei Jahren von der SBB AG vorzulegenden Strategien prüfen. Er wird Lösungen unterstützen, die auf die volkswirtschaftlichen und bahnspezifischen Anliegen sowie auf die Elektrizitätsmarktöffnung Rücksicht nehmen. Dabei geht es neben dem effizienten Mitteleinsatz auch um die energie- und umweltpolitisch wichtige Erhaltung der Wasserkraftnutzung. Die dafür nötigen Rückstellungen sollen in der für den Bereich Energie noch anzupassenden Eröffnungsbilanz vorgenommen werden. Für den Fall der Annahme des von den eidgenössischen Räten unterbreiteten Förderabgabebeschlusses besteht die Möglichkeit der Ausrichtung von Finanzhilfen auch für Wasserkraftwerke der SBB. Im Falle von nicht amortisierbaren Investitionen aufgrund der Elektrizitätsmarktöffnung soll dies allerdings nur in Form von Darlehen und in vom Bundesrat zu bezeichnenden Ausnahmefällen erfolgen.
Antwort des Bundesrates.