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99.439 · Parlamentarische Initiative · 1999-08-30

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsreglementes reiche ich eine parlamentarische Initiative ein.

Der Bund hat seine Gesetzgebung derart anzupassen, dass der MINERGIE-Standard im Gebäudebereich verbindlich festgelegt wird. Dies für alle Bundesbauten und für Bauten, die vom Bund subventioniert werden.

Dazu hat der Bund Fördermassnahmen für private Bauherren vorzusehen.

Begründung

Der Begriff MINERGIE steht für rationelle Energieanwendung und erneuerbare Energien bei gleichzeitiger Verbesserung von Lebensqualität und Konkurrenzfähigkeit und Senkung der Umweltbelastung.

Die vorliegenden Studien belegen, dass mit MINERGIE nicht nur die Umweltbelastung gesenkt werden kann, sondern auch beschäftigungswirksame Effekte erzielt werden.

Der Grosse Rat des Kantons Wallis hat einstimmig den Minergie-Standard für kantonale und vom Kanton subventionierte Bauten verabschiedet.