Bieri Peter · Ständerat · 2010-06-08
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-06-08
Wortprotokoll
Mein Kanton gilt gemeinhin nicht als Gebirgskanton, obwohl wir wider Erwarten auch Berge haben. Ich gehöre trotzdem der Minderheit an, die auf diese Gesetzesvorlage eintreten möchte.
In der Kommission liess ich mich davon überzeugen, dass es in diesem Tätigkeitsfeld, bei dem die Kantonsgrenzen für die Ausübung keine Bedeutung haben, sinnvoll ist, einen gesetzlichen Rahmen für die Bereiche der Bewilligungen, der Versicherungs- und der Informationspflichten zu erlassen. Da gewisse Kantone überhaupt keine gesetzlichen Regelungen kennen und infolge ihrer topografischen Lage kaum dazu motiviert sind, gesetzliche Regeln zu erlassen, besteht die Gefahr, dass zwar eine vereinheitlichte gesamtschweizerische und vom BBT anerkannte Ausbildung gewährleistet ist, die landesweite Ausübung dieses Berufes jedoch je nach Herkunft der Person überhaupt keiner Regelung untersteht.
Das Gesetz bezieht sich bei der Bewilligung der Berufsausübung immer wieder auf das Berufsbildungsgesetz. Dieses Bundesgesetz regelt eine landesweit gleiche Ausbildung. Folgerichtig sollte auch die Ausübung in den wichtigsten Bereichen, nämlich jenen der Bewilligungsvoraussetzungen, der Versicherungs- und der Informationspflichten, landesweit gleich geregelt werden. Ich vermag nicht einzusehen, weshalb in einem Kantonsgebiet diesbezüglich andere oder sogar gar keine Regeln bestehen. Es kommt hinzu, dass es sich hier um ein Rahmengesetz handelt. Es werden bloss die wichtigsten Bereiche geregelt. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um private, sondern allein um kommerziell angebotene Risikoaktivitäten handelt. Was der Einzelne für sich privat macht, bleibt immer noch ihm überlassen und untersteht keiner Regelung.
In der Kommission für Rechtsfragen hat der zuständige Jurist aus dem Bundesamt für Sport gesagt, die Regelungen in den Kantonen seien sehr unterschiedlich, sie seien auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt, bauten auf unterschiedlichen Konzepten auf und auch die Inhalte seien sehr unterschiedlich. Für die Betroffenen seien solche Verhältnisse nicht einfach. Es wurde uns in der Kommission auch gesagt, dass heute ein Teil der Branche privatwirtschaftliche Lösungen besitze, welche eine Zertifizierung vorsähen. Hingegen müssten sich bei einem Gesetz auch die übrigen 40 Prozent, die heute keine Zertifikate besitzen, einer solchen Zertifizierung unterziehen.
Wir haben in der Kommission auch die Frage der Verfassungskonformität besprochen. Hier wurde uns dargelegt, dass das Bundesamt für Justiz ein entsprechendes Gutachten gemacht habe und dass die im Ingress erwähnten Bundesverfassungsartikel eine ausreichende Grundlage für diese Rahmengesetzgebung hergeben würden. Dabei geht es um das Berufsbildungsgesetz, bei dem der Bund die Gesetzgebungskompetenz besitzt, um die privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit, bei der der Bund Vorschriften erlassen kann, und um den Konsumentenschutz. Bezüglich Binnenmarktgesetz hat der Sprecher der Minderheit entsprechende Ausführungen gemacht; ich kann auf eine Wiederholung verzichten. [PAGE 546]
Wir haben in der Kommission kurz auch Themen angeschnitten, die sich auf den Inhalt der Vorlage beziehen. Ich habe etwa die Frage aufgeworfen, welche Risikoaktivitäten eventuell auch noch eingeschlossen werden sollten. So wurde auf die Unfälle hingewiesen, die wiederholt im Tauchsport passiert sind. Ich erhielt dann eine Antwort auf die Frage, weshalb man gerade diese nun in der Vorlage zum Rahmengesetz erwähnten Sportarten wähle und nicht etwa andere, sowie unter anderem auch auf die von mir gestellte Frage bezüglich des Tauchsports.
Ich bin der Meinung, dass wir auf diese Vorlage eintreten sollten. Dann haben wir nämlich auch die Chance, diese Thematik vertieft zu diskutieren. Das haben wir in der Kommission für Rechtsfragen nicht gemacht, nachdem wir mehrheitlich Nichteintreten beschlossen haben. Wenn das Ergebnis am Schluss unserer Detailberatung ungenügend ist, so können wir immer noch Nein sagen. Wenn wir jedoch auf die inhaltliche Diskussion nicht einsteigen wollen, dann verpassen wir die Möglichkeit, das Thema vertieft anzuschauen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten, dann kann die Kommission für Rechtsfragen die Detailfragen auch vertieft studieren und uns entsprechende Vorschläge machen.