Stähelin Philipp · Ständerat · 2010-06-08
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-08
Wortprotokoll
Die Sonderrechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) fällt gut aus. Etwas aus dem Rahmen fällt der Bereich Bioethanol, bei welchem der Import um rund 50 Prozent geschrumpft ist. Offensichtlich greift hier die Mineralölsteuerbefreiung kaum. Es mag sich ausgewirkt haben, dass die Verordnungen auf den Stufen Bundesrat wie auch Departemente zum revidierten Mineralölsteuergesetz recht spät erlassen worden sind und tendenziell eher hemmend statt fördernd wirken.
Im Weiteren haben wir festgestellt, dass die Rückstellungen bei der Alcosuisse, insbesondere zur Sanierung bestehender Altlasten und zum allfälligen Rückbau von überflüssigen und unverkäuflichen Infrastrukturen, angehoben worden sind. Dies ist im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundesrates zu sehen, das Importmonopol für Ethanol aufzuheben. Dadurch werden insbesondere für die betriebliche Entflechtung von EAV und Alcosuisse vorerst ausserordentliche Kosten anfallen. Noch im Laufe dieses Jahres soll die Finanzierungsstrategie bekanntgegeben werden, wobei auch anzumerken ist, dass der Bundesrat vor knapp einem Monat bereits beschlossen hat, im Rahmen des Konsolidierungsprogramms eine Ausscheidung von 50 Millionen Franken aus dem Eigenkapital der EAV zugunsten der Bundeskasse bzw. der AHV/IV vorzunehmen.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat im Bericht zur Staatsrechnung darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss Artikel 3a Absatz 3 der Verordnung über das Finanz- und Rechnungswesen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung Reserven aus dem Gewinn des Profitcenters Alcosuisse nur zur Sicherung von langfristigen Unterhaltsarbeiten und Investitionen gebildet werden dürfen. Das ist hier nicht der Fall. Trotzdem empfiehlt die Finanzkontrolle die Jahresrechnung der EAV zur Genehmigung. Wir haben davon Kenntnis genommen und halten es trotz der in dieser Übergangsphase lässlichen Sünde ebenso.
[VS]