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Büttiker Rolf · Ständerat · 2010-06-08

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-08

Wortprotokoll

Ich möchte als Nichtkommissionsmitglied zum Modell Baselland etwas sagen: Das Modell Baselland ist nach meiner Auffassung ein Erfolgsmodell. Das kann man nicht bestreiten. Das zeigen auch die Untersuchungen. Der Kanton Basel-Landschaft liegt in der Nordwestschweiz, und die Nachbarkantone, insbesondere mein Kanton, profitieren natürlich von diesem Modell. Es ist natürlich schön, wenn man im Kanton Basel-Landschaft wohnt, vom Bausparmodell Gebrauch macht und dann im Kanton Solothurn baut. Wenn man etwas genauer hinschauen würde, auch in den Kanton Solothurn und in den Kanton Aargau, wo es vielleicht auch Leute gibt, die vom Bausparmodell profitiert haben, dann würde man feststellen, dass die Zahlen etwas anders aussehen.

In der Verfassung steht es klar; dort haben wir seit 1972 Artikel 108, wonach der Bund den Wohnungsbau sowie den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, fördert. Diesem Auftrag sind wir bis heute nicht gerecht geworden.

Der Bundesrat schreibt in der Botschaft - es ist jetzt auch wieder erwähnt worden -, dass der Vorbezug von Alterssparkapital für den Erwerb von Wohneigentum die Lösung sei. Aber ich muss Ihnen sagen: Das kann den Verfassungsauftrag nicht erfüllen. Dieses Instrument eignet sich sehr schlecht. Es steht nur jenen Personen zur Verfügung, die erwerbstätig sind, über ein Mindesteinkommen verfügen bzw. es sich leisten können, in die Säule 3a einzuzahlen. Der Verfassungsauftrag kann mit diesem Instrument nicht erfüllt werden. Wenn man dann noch die Steuern anschaut, sieht man, dass noch zusätzliche Probleme dazukommen.

Das Bausparmodell hingegen wird dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung gerecht. Das Bausparen verzichtet auf die Besteuerung des während maximal zehn Jahren angesparten Bausparkapitals. Das ist der Unterschied zum Modell des Bundesrates. Damit erfüllt das Bausparen die von der Bundesverfassung geforderte Förderung. Das Bausparmodell funktioniert unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit oder privater Situation. Es erreicht direkt und damit eben ohne Streuverluste all jene, die erstmals Wohneigentum erwerben möchten.

Der Kanton Baselland ist ein hervorragendes Praxisbeispiel für die Effektivität und Effizienz des Bausparens. Seit 1991 besteht das Baselbieter Bausparmodell aus folgenden Elementen: erstens Steuererleichterungen zum Ansparen von Eigenkapital, zweitens zusätzliche staatliche Direktzahlungen beim Kauf eines Objekts - das ist in den Initiativen nicht vorgesehen - und drittens Sonderkonditionen der Banken. Das Bausparmodell bewirkt zielgerichtetes Sparen. Viele Mieterinnen und Mieter hätten sich ihr Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Eine Umfrage, Kollega Zanetti, aus dem Jahre 2005 zeigt, dass gut 60 Prozent der Bausparer dem Bausparmodell einen grossen oder sogar einzig entscheidenden Einfluss auf den Erwerb von Wohneigentum zuweisen; lediglich 20 Prozent hätten ihr Objekt auch ohne Bausparmodell gekauft.

Es wird immer wieder gesagt, es sei nur für die Reichen. Darum hat man das Bausparmodell Baselland etwas genauer untersucht. Das Bausparmodell ermöglicht insbesondere den mittleren Einkommensschichten die Verwirklichung des Traums vom Wohneigentum. Das durchschnittliche steuerbare Einkommen eines Bausparers im Kanton Baselland liegt bei 56 000 Franken. Dies bestätigt die Analyse des Baselbieter Bausparmodells gemäss Gutachten von Professor Studer und Dr. Füeg vom Dezember 2005. Gegen 50 Prozent der Bausparer haben ein steuerbares Einkommen unter 60 000 Franken. Nur gerade 10 Prozent haben ein steuerbares Einkommen von über 120 000 Franken. Es sind also die mittleren Einkommen, die beim Bausparen am stärksten vertreten sind.

Nun haben wir einen Rückweisungsantrag Niederberger. Ich werde diesem zustimmen, weil ich wie Herr Frick der Auffassung bin, dass das Problem, das hier vorliegt, auf Gesetzesstufe gelöst werden muss. Deshalb werde ich dem Rückweisungsantrag Niederberger zustimmen, also die Rückweisung an die Kommission verlangen, damit diese einen Vorschlag auf Gesetzesstufe ausarbeite: Dort ist es am richtigen Ort, um diese Bausparmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger auch umzusetzen - nicht nur für Baselland und die Nachbarkantone, sondern auch für die ganze Schweiz.

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