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preparatory:AB 110818

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-06-09

Wortprotokoll

Die Subkommission Gerichte beider Geschäftsprüfungskommissionen hat am 21. April 2010 in Lausanne mit dem Präsidium des Bundesgerichtes und den beiden Präsidenten des Bundesstraf- und des Bundesverwaltungsgerichtes eine intensive und detaillierte Aussprache geführt und die Plenarkommissionen auch bereits darüber informiert. Am 27. Mai 2010 fand eine weitere Aussprache der Plenarkommissionen mit dem Bundesgerichtspräsidenten und dem Generalsekretär des Bundesgerichtes statt. Ich kann berichten, dass wir alle gewünschten und, gestützt auf das mit dem Bundesgericht vereinbarte Controllingkonzept, alle erforderlichen Auskünfte erhalten haben.

Sie erinnern sich an die Probleme, die es nach der Arbeitsaufnahme der beiden erstinstanzlichen Gerichte im Zusammenhang mit der Aufsicht des Bundesgerichtes über diese Gerichte gegeben hat. Die Politik hat klar bestimmt, dass das Bundesgericht Aufsichtsorgan über diese Gerichte sein soll. Das Spannungsverhältnis zwischen der Autonomie der Gerichte und dem Bundesgericht als Aufsichtsorgan bleibt zwar bestehen, aber die Verhältnisse haben sich glücklicherweise stark normalisiert, wie uns allseits bestätigt worden ist. Das Bundesgericht nimmt die Aufsicht auch zurückhaltend wahr. Bei der Informatiklösung hat das - mit unserem Segen, ich darf Sie daran erinnern - dazu geführt, dass es sich nicht durchsetzen konnte.

Es gibt jetzt ein aktuelles Problem im Zusammenhang mit der beim Bundesverwaltungsgericht praktizierten Heimarbeit. Das Bundesgericht hofft hier auf Unterstützung durch das Parlament. Wir haben sowohl in der Subkommission als auch in den Plenarkommissionen hierzu bereits eine ausführliche Aussprache geführt. Die Subkommission Gerichte beider Räte - wir arbeiten in den Subkommissionen ratsübergreifend - ist beauftragt worden, sich dieser Angelegenheit anzunehmen, bevor hier weitere Präjudizien geschaffen werden.

Aufhorchen liessen uns die Ausführungen im Bericht des Bundesverwaltungsgerichtes auf Seite 70, den Sie auch erhalten haben. Ich zitiere: "Nach einer einjährigen Testphase haben die Richterinnen und Richter beschlossen, die Heimarbeit am Bundesverwaltungsgericht für alle definitiv einzuführen. Gegenwärtig können 20 Prozent des Pensums in Heimarbeit geleistet werden. Das Plenum wird im Hinblick auf den Umzug nach St. Gallen zu einem späteren Zeitpunkt über eine mögliche (zeitliche) Erweiterung der Heimarbeit befinden." Ich kann Ihnen im Sinne eines vorläufigen Befunds an dieser Stelle berichten, dass diese Entscheidung bei der Subkommission Gerichte und bei den Plenarkommissionen auf wenig Verständnis stösst. Es stellen sich diesbezüglich ganz grundsätzliche Fragen.

Wir haben den Entscheid vor einigen Jahren gefällt, dass das Bundesverwaltungsgericht nach St. Gallen kommt. Dieser Entscheid hat nicht alle gefreut, aber er ist zu akzeptieren. Alle, die beim Bundesverwaltungsgericht arbeiten, wussten, dass irgendwann einmal der Zeitpunkt kommt, wo die Arbeit dort verrichtet werden muss. Es wird ein neues Gebäude bezogen. Die entsprechenden Kosten sind ansehnlich. Bis also das neue Gebäude bezogen werden kann, mit Arbeitsplätzen für alle Richter und Richterinnen, Gerichtsschreiber usw., die bei diesem Gericht arbeiten, soll nun während mehreren Tagen auch zu Hause gearbeitet werden können.

Wir sind der Meinung, dass der Entscheid des Parlamentes über den Standort nicht infrage gestellt werden darf, sozusagen indirekt, indem man beschliesst, dass man auch an einem anderen Ort arbeiten kann. Es hat ja noch einen heiklen Aspekt: Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, Heimarbeit sei deshalb gut, weil sie ermöglicht, Berufstätigkeit und Familienaufgaben in Einklang zu bringen. Aber darum geht es justament nicht. Dafür ist ein anderes Instrumentarium vorgesehen, indem nämlich bei den Gerichten die Teilzeitarbeit in einem grossen Ausmass möglich ist. Man darf diese beiden Themen also auf keinen Fall verwechseln.

Wir sind auch der Meinung, dass die Eindrücke, die in der Öffentlichkeit entstehen, berücksichtigt werden müssen. Gehen wir von einem ganz zentralen Urteil aus, nämlich vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen UBS, das im letzten Jahr eigentlich den Entscheid des Bundesrates umgekehrt oder festgestellt hat, dass das Vorgehen nicht rechtens war. Man muss sich vorstellen: Der eine Richter hat sich vielleicht im Garten darauf vorbereitet, der andere in seinem Büro zu Hause. Das kann nicht sein, und das wollen wir nicht.

Es stellen sich hier auch Fragen der Sicherheit und des Amtsgeheimnisses. Wenn Sie riesige Aktenberge haben: Sollen diese vom Gericht jeweilen zu jedem Richter nach Hause verfrachtet werden? Auch da gibt es grosse Probleme. Es stellt sich auch die Frage der Kosten des Gerichtes. Wir haben uns sagen lassen, dass es offenbar bereits vorgekommen ist, dass sich das Gericht finanziell an den Heimarbeitsplätzen beteiligt hat, während wir gleichzeitig Arbeitsplätze im Gericht schaffen. Ich denke, dass wir hier doch klar zum Ausdruck bringen müssen, dass wir das nicht wollen. Am Schluss kann man dann wenn möglich den privaten Arbeitsplatz noch bei den Steuern abziehen; das wäre dann der Clou von allem.

Das hat dazu geführt, dass wir uns in der Aussprache mit dem Bundesgericht eigentlich nur über dieses Thema [PAGE 571] unterhalten haben. Es sind uns sonst alle Auskünfte wirklich mit grosser Offenheit erteilt worden, insbesondere schon bei unserem Besuch in Lausanne. Das ist auch der Grund dafür, dass ich mich im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäftsberichtes auf diesen Punkt konzentriert habe.

Wir hoffen, dass das, was wir hier ausführen, heute noch in Bern, in Bezug auf das Künftige aber auch in St. Gallen gehört und verstanden wird.

Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten.