Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2010-06-09
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-09
Wortprotokoll
Ich nehme den Ball gerne auf und gebe meiner Erwartung Ausdruck, dass wir die Differenzbereinigung zu diesem Geschäft in einem zeitlich engeren Rahmen und vielleicht auch mit etwas weniger Emotionen behaftet werden abwickeln können.
Unser Rat hat sich ja am Montag im Grundsatz dem Konzept des Nationalrates angeschlossen, in den direkten Gegenentwurf einen separaten Integrationsartikel einzubauen. Es handelt sich um Artikel 121a. Aufgrund des Antrages Fournier hat unser Rat dann beschlossen, Absatz 6 dieser Bestimmung zu streichen. Mit 101 zu 65 Stimmen hat der Nationalrat gestern einem geänderten Absatz 6 zugestimmt, wie er von der Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrates vorgeschlagen worden war. Sie sehen diesen bereinigten Absatz 6 auf Seite 10 der Fahne. Er lautet: "Der Bund überprüft" - es folgt die erste Ergänzung: "in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden" - "periodisch den Stand der Integration. Werden die Anliegen der Integrationsförderung nicht erfüllt, so kann der Bund" - jetzt kommt die zweite Ergänzung, die der Nationalrat beschlossen hat: "nach Anhörung der Kantone" - "die notwendigen Vorschriften erlassen."
Ihre Kommission hat heute Morgen getagt. Sie beantragt mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Eine Minderheit Germann beantragt Festhalten an den Beschlüssen unseres Rates.
Die Begeisterung, wenn ich das so sagen darf, auch der Mehrheit der Kommission hält sich in Grenzen, denn für nicht wenige Mitglieder bleiben die Bedenken, die anlässlich der Debatte vom vergangenen Montag deutlich zum Ausdruck gekommen sind, nämlich die Bedenken darüber, wie wir mit der Verfassung umgehen, sei es in zeitlicher Hinsicht, sei es in redaktioneller Hinsicht. Vereinzelt bestehen die Bedenken auch darin, dass wir mit dieser Formulierung, insbesondere mit einem zusätzlichen Integrationsartikel, die Griffigkeit des Gegenentwurfes schwächen.
Trotzdem beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission sehr deutlich - ich habe die Zahlen genannt -, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Die Gründe sind die folgenden: Zunächst ist die Kompetenz des Bundes, über die Integration zu legiferieren, klar gegeben. Es ist auf Artikel 121 der Bundesverfassung hinzuweisen, der klar sagt: "Die Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern sowie über die Gewährung von Asyl ist Sache des Bundes." Die Fassung, wie sie nun vom Nationalrat beschlossen ist, ist aber auch kompatibel mit den Rechten der Kantone. Man kann also diesem Verfassungsartikel aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres zustimmen. Ein zweites Argument, das die Mehrheit der Kommission bewogen hat, Ihnen zu beantragen, sich dem Nationalrat anzuschliessen, besteht im Zeitfaktor. Wir haben Artikel 101 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes, [PAGE 566] der besagt, dass die Schlussabstimmung über den Bundesbeschluss über den Gegenentwurf spätestens acht Tage vor dem Abschluss der Session vor Ablauf der Behandlungsfrist der Volksinitiative stattzufinden hat. Dieser Termin ist eben bereits morgen. Bis am 10. Juni muss also die Schlussabstimmung über diesen Gegenentwurf stattfinden.
Die Alternative können Sie sich leicht ausmalen. Sie würde darin bestehen, dass wir ein grosses Risiko eingehen, dass kein Gegenentwurf zustande kommt.
In Abwägung dieser Vor- und Nachteile beantragt Ihnen, wie gesagt, die Mehrheit der Kommission, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Es ist allerdings zu hoffen, dass dann alle politischen Kräfte, die sich bei der Behandlung in den Räten jetzt für diesen direkten Gegenentwurf einsetzen oder dafür eingesetzt haben, dies auch dann tun, wenn es darum geht, Volk und Stände zu überzeugen.