Stähelin Philipp · Ständerat · 2009-09-09
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-09
Wortprotokoll
Die Stossrichtung der vorgeschlagenen Massnahmen ist aus meiner Sicht richtig. Die Beschäftigungssituation wird, wir haben es gehört, ohne Zweifel im nächsten Jahr vom möglichen Aufschwung noch kaum positiv beeinflusst, sondern wird der Entwicklung hinterherhinken wird, mit anderen Worten eher noch negativ verlaufen. Die Stossrichtung der Massnahmen ist also richtig, aber zwei Fragen sind zu stellen: zum Ersten jene nach dem Ausmass und zum Zweiten jene nach der Dauer.
Zum Ausmass der vorgesehenen Stützungen - ich spreche dabei, wie mein Vorredner, ebenfalls aus der Sicht der Finanzkommission die finanzielle Seite an -: Hier ist vor allem darauf hinzuweisen, dass die Vorlage erklärtermassen von der Ausnützung des gesamten finanzpolitischen Rahmens ausgeht, der im Budget 2010 verbleibt. Dies kann ich mittragen, das möchte ich ausdrücklich sagen. Aber die Limiten der Schuldenbremse sind dabei sauber zu beachten. Sie dürfen nicht überschritten werden, wollen wir nicht in die finanzpolitische Bredouille kommen, welche uns nachhaltiger zu schaffen machen wird, als die Massnahmen Nutzen bringen können. Ein Überschreiten der Limiten der Schuldenbremse müsste ja unverzüglich wieder nach einem Ausgleich über Entlastungsmassnahmen im Jahr darauf rufen. 2011 haben wir aber zweifellos - dies zeichnet sich schon klar ab - ohnehin grösste Schwierigkeiten, die Vorgaben unserer Finanzordnung einigermassen einzuhalten. Zwar lässt diese bekanntlich zu, bei einer schweren Rezession die Limiten der Schuldenbremse zu überschreiten. Dies bedeutet aber schlussendlich nur einen Aufschub, und die Schuldenlast steigt dabei. Zurzeit profitieren wir aber - man lebt ja immer auch vom Vergleich - im Vergleich mit Konkurrenzländern bezüglich Wirtschaft von einigermassen tragbaren Schulden und entsprechend erträglichen Belastungen durch Schuldverzinsung und -begleichung. Dies dürfte im beginnenden wirtschaftlichen Wiederaufschwung ein ganz entscheidender Faktor bei der Standortgunst werden. Diesen sollten wir nicht mit einer kurzsichtigen Politik massiver Verschuldung infrage stellen. Wirtschaftlicher Aufschwung bedeutet ja umgekehrt auch wieder solide Schaffung von wertschöpfenden Arbeitsplätzen.
Wir haben in der Finanzkommission noch nicht mit der Detailberatung des kommenden Budgets begonnen. Unschwer ist aber ersichtlich, dass es schwierig werden wird, in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Fassung die Ausgaben im Griff zu behalten. Vermehrte Einnahmen sind für 2010 wohl kaum zu erwarten. Ich bitte deshalb heute schon vor allem den Nationalrat, daran zu denken, wenn er mit der Absicht spielt, die vorliegenden Massnahmen noch aufzustocken. Ein Ausgleich im Rahmen des Budgetprozesses wird kaum mehr machbar sein. So, wie uns die Massnahmenvorlage aber heute unterbreitet wird, ist sie verkraftbar.
Eine gewisse Ausnahme bei diesen Budgethinweisen stellt die Massnahme im Bereich der Kaufkraft dar, nämlich die Rückgabe der CO2-Abgabe-Erträge 2009 und 2010 bereits im Jahr 2010, also der Schrittwechsel im Rückgaberhythmus sozusagen. Ich habe mich noch einmal bei der Finanzverwaltung informiert, welche Abläufe wir damit tatsächlich beschliessen. Diese gestalten sich folgendermassen: Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe werden heute mit zweijähriger Verzögerung zurückverteilt. Für 2010 ist im Voranschlag gemäss Bundesrat die Ausschüttung der Einnahmen von 2008 geplant; das sind 221 Millionen Franken. Im gleichen Jahr werden für Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden 200 Millionen Franken aus dem Abgabeertrag des Jahres 2010 verwendet. Unsere Kommission beantragt nun, dass zusätzlich die Einnahmen von 2009, voraussichtlich 210 Millionen Franken, und auch die für die Rückverteilung bestimmten Einnahmen des Jahres 2010, voraussichtlich 430 Millionen Franken, verteilt werden sollen. So resultiert unter diesem Titel eine Rückverteilungssumme von 861 Millionen Franken. Der Antrag wird zu zusätzlichen Ausgaben von 640 Millionen Franken führen, und das ist ein happiger Beitrag zur Kaufkraftstärkung, ein happiger Beitrag!
Die vorzeitige Rückverteilung hat jedoch sozusagen keinen Einfluss auf den ordentlichen Haushalt. Die Verteilung der Abgabeerträge von 2008 und 2009 wird als verbuchungsbedingte Zahlungsspitzen ausserordentlich verbucht. Die ausserordentlichen Einnahmen von 2009 fallen weg und werden im ordentlichen Haushalt verbucht. Damit bleibt der Handlungsspielraum gemäss Schuldenbremse praktisch unverändert, ja, er wird sogar geringfügig zunehmen - ich will Sie hier aber nicht auch noch mit den Einzelheiten belasten. Das gesamte Finanzierungsergebnis allerdings verschlechtert sich um 647 Millionen Franken. Die vorgeschlagene vorzeitige Rückverteilung betrifft nur das Jahr 2010, wobei ab 2011 wieder die um zwei Jahre verzögerte Rückverteilung gelten würde. In den Jahren 2011 und 2012 fände keine Rückverteilung statt, und die Einnahmen würden als ausserordentlich verbucht. Sie gehen aber sicher mit mir einig, dass der Rhythmuswechsel, den wir hier vornehmen, wohl fortzusetzen sein wird und dass wir nicht wieder in den alten Rhythmus zurückfallen wollen. Es liegt mir daran, dass ich Sie auf diese Fakten, auf das, was hier auf uns zukommen wird, aufmerksam mache.
Der heutige Schrittwechsel - ich sage das noch einmal - findet ausserhalb der Finanzierungsrechnung statt und berührt damit bei der heutigen Rechtslage und wegen des Beschlusses in diesem Jahr, der noch vor Inkrafttreten der Ergänzungsregel stattfindet, die Schuldenbremse nicht; er ist also verträglich mit der Schuldenbremse. Zu beachten und im Kopf zu behalten ist dabei, dass damit auch die Belastung der Kaufkraft durch Krankenversicherungsprämien mindestens etwa im gleichen Ausmass reduziert wird, wie es auch der Sonderbeitrag für die Prämienverbilligung vorsieht. Dies ist aber heute bei dieser Vorlage noch kein Thema. Das wird allerdings kommen.
Zur zweiten Frage, zur Dauer der vorgeschlagenen Massnahmen: Da ist anerkennend zu vermerken, dass diese grundsätzlich befristet sind. Dies trägt dem Charakter von konjunktureller Stützung Rechnung. Die Dauer der Rezession und der Beginn des Wiederaufschwungs sind aus heutiger Sicht schwierig zu beurteilen. Wir sollten deshalb mit der Festlegung der Massnahmendauer vorsichtig umgehen und die nötige Handlungsfreiheit in diesem Punkt noch wahren.
Zu Recht geht der Bundesrat in seiner Botschaft davon aus, dass seine Massnahmen im Jahre 2010 umgesetzt sein sollten, dass der Ablauf sich aber noch bis ins Jahr 2011 erstrecken könnte. Er schlägt deshalb eine Geltungsdauer des Gesetzes von zwei Jahren vor. Unschwer ist bei dieser Lösung aber vorauszusehen, dass damit auch noch der Budgetprozess 2011 beeinflusst wird. Da sollten wir uns die Freiheit aber nicht beschneiden lassen. Das gesamte Konjunkturpaket des Bundes mit seiner schrittweisen Ausgestaltung, mit seinen der Entwicklung angepassten Stufen ist bisher ausgezeichnet gelungen und verdient Lob. Ebenso entscheidend ist aber auch der Ausstieg aus den Stabilisierungsmassnahmen. Auch hierbei sind das richtige Mass und die Wahl der richtigen Terminierung zentral. Dementsprechend ist schon heute der Rahmen zu gestalten. Bis anhin haben sich das stufenweise Vorgehen und der Katalog der Massnahmen durchaus bewährt.
Ich befürworte auch diesen dritten Schritt und bitte Sie um Eintreten.
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