Frick Bruno · Ständerat · 2009-09-09
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-09
Wortprotokoll
Mit Artikel 3 wollen wir Langzeitarbeitslose wieder ins Berufsleben zurückführen. Wir wollen sie nicht bloss einige Monate beschäftigen und in die Arbeitslosigkeit zurückentlassen. Also muss es doch eine Arbeitsstelle sein, an der der Arbeitgeber interessiert ist. Wenn der Arbeitgeber, eine solche Nonprofitorganisation, nur darum eine Stelle schafft, weil alle Kosten vom Bund vergütet werden, dann ist es in den meisten Fällen keine ernstzunehmende Stelle, sondern eine vorübergehende Beschäftigungstherapie, die wiederum in der Arbeitslosigkeit endet. [PAGE 847]
Ich frage Sie: Wollen wir Artikel 3 nur einfügen, um Langzeitarbeitslose einige Monate zu beschäftigen, um ihnen nachher wieder die volle Bezugsdauer für die Arbeitslosenunterstützung zu ermöglichen? Das kann doch nicht der Zweck sein. Es muss also eine Stelle sein, welche von der Aufgabe her, von der Führung durch den Arbeitgeber her so gestaltet ist, dass der oder die Langzeitarbeitslose möglichst rasch wieder ins Berufsleben zurückfindet. Diese Chance wollen wir geben.
Darum, glaube ich, muss der Arbeitgeber einen Beitrag leisten. Er muss bereit sein, eine Stelle zu schaffen, die er ohnehin ins Auge gefasst hat, die ihm wichtig ist und für die er einen Beitrag zu leisten bereit ist. Mit 3000 Franken, meine ich, bezahlen wir in den meisten Fällen die Hälfte bis drei Viertel des Lohns; es gibt hier ja selten marktübliche Löhne, sondern Löhne, wie sie als gut betrachtet werden; die Hälfte bis drei Viertel des Lohns sind mit diesen 3000 Franken abgedeckt. Der Arbeitgeber muss noch für die Soziallasten aufkommen, und er muss noch den Arbeitsplatz finanzieren. Wenn der Arbeitgeber diesen Beitrag nicht leisten muss, ist er versucht, reine Beschäftigungsprogramme zu machen, welche den Arbeitslosen nicht ins Berufsleben zurückführen, sondern ihm nur die vorübergehende Hoffnung geben, wieder beschäftigt zu werden. Nachher wird er wieder genau gleich enttäuscht. Das kann nicht die Aufgabe dieser Massnahme sein.
Sehen Sie, ich bin Präsident der Schweizer Paraplegiker-Stiftung. Wir sind eine solche Nonprofitorganisation. Wir beschäftigen mehr als 1000, rund 1200 Arbeitnehmende in Kliniken, in technischen Betrieben, in Büros, in verschiedensten Bereichen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir eine Reihe von solchen Langzeitarbeitslosen bei uns aufnehmen und ihnen den Wiedereinstieg ermöglichen. Aber ich kann von meinen Mitarbeitern nicht in guten Treuen verlangen, hier eine gute Stelle aufzubauen, wenn jeder Verantwortliche in meinem Unternehmen weiss: Ja, das ist ja alles vom Bund bezahlt; ich muss gar keine besonders gute Stelle schaffen, ich muss nur eine Beschäftigung ermöglichen. Vielmehr muss er eine Arbeitsstelle schaffen, welche auch für uns selber wichtig und in unserem Interesse ist und weit über die blosse Beschäftigung hinausgeht. Wenn wir diesen Anreiz für Arbeitgeber, diese Verpflichtung für das Engagement des Arbeitgebers, nicht mit ins Gesetz nehmen, dann ist diese Bestimmung ohne grossen Wert. Sie erreicht den Zweck nicht, Arbeitslose ins Berufsleben zurückzuführen.
Ich muss Ihnen offen sagen: Wenn Absatz 4 in der Fassung des Bundesrates stehenbleibt, dann ist Artikel 3 für mich nicht mehr tragbar, dann werde ich ihn gesamthaft ablehnen.