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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2009-09-10

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-10

Wortprotokoll

Ich bin der Kommissionspräsidentin sehr dankbar, dass sie zu diesem Artikel etwas ausführlichere Bemerkungen gemacht hat. Wichtig ist, dass auch im Falle einer Verlängerung des Anspruchs auf 24 Monate die Verpflichtung, mindestens 6 Monate ohne den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung auszukommen, erhalten bleibt. Betriebe hingegen - das ist mir wichtig -, die innerhalb der ersten Rahmenfrist während 18 oder weniger Monaten Kurzarbeitsentschädigung bezogen haben, können unmittelbar nach Ablauf der zweijährigen Rahmenfrist eine neue Rahmenfrist eröffnen. Deshalb bin auch ich dankbar, wenn die Bestimmung im Zweitrat noch präziser formuliert wird.

Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen - Sie gestatten, Herr Präsident -, noch auf eine Bemerkung zur Kurzarbeit zurückzukommen, die gestern Herr Jenny hier in diesem Rat gemacht hat. Herr Jenny, Sie haben sich gestern nach meiner Meinung etwas abfällig über die Kurzarbeit geäussert respektive gesagt, dass Betriebe, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen, gewissermassen nicht die allerbesten Betriebe sind. Ich verstehe, dass Sie als Unternehmer mit einem Tiefbauunternehmen diese Ansicht vertreten. Sie sind sich gewohnt, dass Aufträge die Firma über Monate, wenn nicht Jahre beschäftigen. Ganz anders sieht es bei Firmen aus, die auf Auftrag fertigen. Da können in Rezessionszeiten die Aufträge von einem Tag auf den anderen wegbrechen. Ohne Kurzarbeit müssten innert kurzer Zeit Entlassungen vorgenommen werden. Man ist auch dankbar, dass man über Monate hinweg Kurzarbeit machen kann. Das heisst ja nicht, dass man während Monaten Kurzarbeit macht. So wird zum Beispiel ein Monat Kurzarbeit geleistet, dann hat die Firma wieder Aufträge, und es kann wieder voll gearbeitet werden. Im nächsten Monat hängt man wieder Kurzarbeit an. Ich wollte einfach diese Gelegenheit nutzen, um auf die Bedeutung der Kurzarbeit für viele Firmen, und zwar auch für innovative Firmen, hinzuweisen.

Ich bin auch dankbar, dass man sich mit dem Gedanken trägt, dass der Bundesrat, wenn nötig, allenfalls die Rahmenfrist auf 24 Monate ausdehnen kann. Im Moment scheint es noch nicht notwendig zu sein, aber wenn, dann scheint es mir wichtig, dass mit diesem Artikel die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird.