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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2009-09-10

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-09-10

Wortprotokoll

Es wurde darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine zweiteilige Vorlage handelt. Der eine Teil betrifft den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung in Bezug auf die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, der andere die Änderung des Waffengesetzes.

Die EG-Waffenrichtlinie wurde im Rahmen des Schengen-Besitzstands ins schweizerische Waffenrecht umgesetzt. Die Anpassung fand im Dezember 2008 statt, und jetzt haben wir wieder eine Anpassung vor uns. Sie rührt daher, dass die EG das UN-Feuerwaffenprotokoll unterzeichnet hat und wir nun die Waffenrichtlinien wieder entsprechend anpassen und das eben auch nachvollziehen müssen. Wir haben dafür bis im Juli 2010 Zeit. Das ist auch der Grund, warum wir Sie darum gebeten haben, das ausnahmsweise im Sonderverfahren zu machen. Es wurde bereits auf die drei hauptsächlichen Anpassungen hingewiesen; sie betreffen die Markierungspflicht für kleinste Verpackungseinheiten von Munition, die Beschlagnahme und Unbrauchbarmachung von nichtmarkierten Feuerwaffen und schliesslich, das ist die wichtigste Anpassung, die gesetzlichen Grundlagen und Minimalanforderungen für kantonale Informationssysteme. Wir werden wohl noch kurz auf diese kantonalen Informationssysteme zu sprechen kommen. Es wurde im Übrigen schon verschiedentlich diskutiert, ob es ein zentrales oder ein kantonales System sein soll oder ob es verschiedene kantonale Systeme sein sollen. Ich denke, wir werden bei der entsprechenden Bestimmung darüber diskutieren.

Bei der Übernahme der Weiterentwicklung geht es um eine Anpassung an bereits erfolgte Umsetzungen des Schengen-Besitzstands.

Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten.