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Lombardi Filippo · Ständerat · 2009-09-14

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-14

Wortprotokoll

L'article 32 fait l'objet d'une nouvelle proposition de la commission, qui figure sur une feuille séparée qui vous a été remise, car ce que vous trouvez dans le dépliant, c'est la proposition de la commission du 18 mai dernier, qui prévoyait de maintenir notre version. Le 24 août dernier, la commission, après avoir adhéré à une proposition de réexamen Inderkum, a modifié sa position. Ce n'est donc plus la version figurant dans le dépliant qui fait foi à l'article 32, mais celle figurant sur la feuille séparée que vous avez reçue.

Quel est le problème de fond? Dans la loi actuelle, les cantons peuvent déroger à ces débits minimaux dans le cas suivant:

Das gilt für Strecken von 1000 Metern unterhalb einer Wasserentnahme aus einem Gewässer, das oberhalb von 1700 Metern über Meer liegt. Die erste Fassung unseres Antrages war, diese Limite, diese Grenze auf 1500 Meter zu senken. Dadurch hätte man wahrscheinlich 10 oder 15 Prozent der möglichen Strecke noch für allfällige Ausnahmen der Kantone zur Verfügung gestellt, mit dem geschätzten Ergebnis, die Stromerzeugung um etwa 100 Gigawattstunden zu erhöhen, was im Prinzip einem anderen Gesetz, dem Energiegesetz, entsprechen würde.

Der Nationalrat war mit uns nicht einverstanden und hat gesagt, dass man die Grenze zwar auf 1500 Meter senken könne, aber dass man sagen müsse, dass das nur für Nichtfischgewässer gelte. Nichtfischgewässer sind natürlich recht wenige Gewässer; ab einem gewissen Gefälle sind Gewässer nicht mehr fischtauglich. Die Mehrheit der Gewässer sind Fischgewässer. Die Fassung des Nationalrates, wie sie angenommen wurde, würde diese Restriktion, diese Beschränkung auf Nichtfischgewässer für das Ganze gelten lassen, das heisst auch oberhalb von 1700 Metern. Das Ergebnis wäre genau das Gegenteil von dem, was wir uns von dieser Anpassung erhofft haben, nämlich keine Erhöhung der Stromproduktion, sondern eine Senkung der Stromproduktion, die auf 50 Gigawattstunden pro Jahr geschätzt wurde.

Jetzt hat unsere Kommission versucht, einen Kompromiss zu erarbeiten, eben basierend auf dem Rückkommensantrag Inderkum. Dieser Kompromiss würde so aussehen: Oberhalb von 1700 Metern gäbe es, wie gehabt, keine Beschränkung auf Nichtfischgewässer. Eine entsprechende Beschränkung gälte hingegen für die Höhenlage zwischen 1500 und 1700 Metern. Hier könnte man nur bei Nichtfischgewässern eine Ausnahme machen. Die geschätzte Wirkung dieser Anpassung wäre eine Mehrproduktion von 50 Gigawattstunden - statt 100, wie wir uns damals erhofft haben -, aber keine Senkung der Gesamtproduktion, wie sie aus der Fassung des Nationalrates resultieren würde.

Dieser Kompromiss hat die Zustimmung der betroffenen Kreise gefunden. So haben einerseits die Gebirgskantone und andererseits auch der Fischereiverband ihre Zustimmung signalisiert. Sie erinnern sich, dass es bei diesem Gegenvorschlag darum geht, den Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" zu bewirken. Das ist mit diesem Text nach den Äusserungen des Fischereiverbandes durchaus möglich. Es wurde zwar keine schriftliche Zusage gegeben, aber sie wissen auch, dass diese Revision - gemäss der einschränkenden Bestimmung am Ende der Vorlage - erst im Bundesblatt veröffentlicht werden soll und dann allenfalls in Kraft tritt, wenn die Volksinitiative zurückgezogen oder abgelehnt worden ist. Damit hat man eigentlich eine gewisse Sicherheit, dass diese Verbesserung tatsächlich auf die Waagschale gelegt wird. Die Initianten werden die Initiative somit möglicherweise zurückziehen. Das haben sie allerdings nur mündlich signalisiert.

Ich beantrage Ihnen deshalb, diesen Kompromiss bzw. diese zweite Fassung unserer Kommission, die Fassung vom 24. August 2009, anzunehmen.