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Büttiker Rolf · Ständerat · 2009-09-14

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-14

Wortprotokoll

Ich wollte das Wort nicht mehr ergreifen. Aber zu Herrn David möchte ich sagen: Seine Argumentation stimmt nur teilweise. Wenn er den ganzen Artikel 32 liest, erkennt er, dass nicht wir es sind, die die Ausnahme bestimmen, sondern die Kantone: "Die Kantone können ..." Das steht hier am Anfang des Artikels. Das relativiert natürlich die Argumentation. Die Kantone können diese Ausnahmen machen, das steht am Anfang, und "in folgenden Fällen" - also wenn sie wollen - "die Mindestrestwassermengen tiefer ansetzen". Das ist keine absolute Formulierung, die dann angewendet wird, sondern die Kantone haben die Möglichkeit, dies zu tun. Das relativiert natürlich den Einspruch, wie ihn Herr David jetzt formuliert hat.