AB 111022
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-14
Wortprotokoll
Ich möchte - auch im Sinne von Herrn Büttiker - unseren Kollegen David beruhigen. Erstens geht es hier nicht um ein Energiegesetz. Mit dieser Anpassung werden keine Ziele für die Stromerzeugung gesetzt. Es liegen Schätzungen vor - das gehört zur Arbeit einer Kommission, eines Bundesamtes für Energie, eines Bundesamtes für Umwelt -, aber diese Gesetzesanpassung legt in sich keine Erzeugungsziele fest. Zweitens ermöglicht das heutige Gesetz bereits diese Ausnahmen oberhalb von 1700 Metern. Diese Anpassung betrifft nur Nichtfischgewässer. Die Probleme im Zusammenhang mit den Restwassermengen, die wir in verschiedenen Kantonen immer noch haben, sind nicht mit diesen Ausnahmen [PAGE 877] verbunden, sondern mit einer ungenügenden Anwendung des bestehenden Gesetzes - deshalb diese Volksinitiative, deshalb unsere Bemühungen, das mit einer Gesetzesanpassung besser zu formulieren, um die Kantone in die Pflicht zu nehmen, wie das im alten Gesetz bereits theoretisch der Fall war. Die grössten Probleme sind nicht mit diesen Ausnahmen verbunden. In diesem Sinne ist unsere Revision insgesamt tatsächlich eine Verbesserung und nicht eine Verschlechterung der Situation.