Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-09-15
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-09-15
Wortprotokoll
Der Präsentation der Vorlage durch den Kommissionssprecher habe ich nichts beizufügen. Sie war vollkommen, und alle seine Angaben stimmen mit den Angaben überein, die wir in der Verwaltung erarbeitet haben und die in der Botschaft und in der Diskussion genannt worden sind. Ich konzentriere mich deshalb auf die Beantwortung der beiden Fragen, die Herr Ständerat Maissen gestellt hat.
Zur ersten Frage: Ich denke, der Schlüssel zur Antwort auf die beiden Fragen liegt in der Tatsache, dass die Vignette nur 40 Franken kostet. Der Kommissionssprecher hat gesagt, es handle sich um eine Schmerzgrenze. Es ist in der Tat so: Wenn wir, was auch erwogen wurde, den Betrag angehoben hätten, hätten verschiedene Fragen in der Richtung, wie sie Herr Maissen mit Recht gestellt hat, anders beantwortet werden können. Das gilt insbesondere für die Frage des Splittings. Gehen Sie einmal davon aus, dass man in unseren Nachbarländern für die Gebührenerhebung für Autos auf Autobahnen ganz unterschiedliche Regelungen hat. In Italien und Frankreich sind die Preise teilweise sehr hoch. Eine Fahrt von Basel nach Paris und zurück kostet einige Mal zehn Franken - eine einzelne Fahrt. Dasselbe gilt auf den norditalienischen Autobahnen, währenddem man in Deutschland gratis fahren kann und Österreich eine Vignette kennt, aber mit einem anderen Erhebungssystem als in der Schweiz. Wir haben in der Schweiz den pauschalen Vignettenpreis von 40 Franken. Ursprünglich war der Preis übrigens 30 Franken; und die Anhebung von 30 auf 40 Franken entsprach immerhin einer Anhebung um mehr als 20 Prozent. Aber wir sind zum Schluss gekommen, damit sei eine gewisse Schmerzgrenze erreicht. Wenn der Preis höher ist, muss man nämlich ein Splitting einführen, wie das Österreich getan hat.
Es ist nicht zumutbar, dass die Tagestouristen - und von denen gibt es sehr viele aus dem süddeutschen Raum, aus Frankreich, aus Italien -, wenn sie in die Schweiz fahren, jedes Mal einen höheren Betrag als heute zu bezahlen hätten. Man müsste in diesem Fall ein Splitting einführen. Damit wäre ein ganz anderes Erhebungssystem verbunden, so, wie es Österreich eingeführt hat - übrigens ein administrativ relativ aufwendiges Erhebungssystem. Ich bin jemand, der selber gelegentlich mit dem Auto nach Vorarlberg fährt und jedes Mal wieder diese Kurzzeitvignette, das sogenannte Pickerl, kaufen muss. Ich muss jedes Mal aussteigen, dann gibt es beim Zoll eine Art Container, da sitzt eine Frau drin, und die verkauft Pickerl. Jedes Mal muss man wieder einsteigen, es ist ein Hin und Her. Das ist wie im Mittelalter, ein uraltes Erhebungssystem. Ich glaube, dass wir uns das, wenn schon, sehr gut überlegen müssen. Es käme nur infrage, wenn man den Preis von 40 Franken erhöht hätte. Das wollten wir aber nicht, aus Gründen des Tourismus.
Dazu kommt Folgendes: Wenn man die E-Vignette einführen würde, die ja alles an Preisen erlaubt, müsste man ein Überwachungssystem installieren, das in der Lage ist, die [PAGE 894] Fahrzeuge elektronisch zu erfassen und sicherzustellen, dass sie in der Tat auch mit einer elektronischen Vignette ausgerüstet sind. Um die Erhebung dieser Vignette zu kontrollieren, wären viele Dutzend Millionen Franken an Investitionen erforderlich. Deshalb haben wir vorläufig davon Abstand genommen. Es ist ein Thema, das übrigens auch den Persönlichkeitsschutz betrifft. Es geht um die Frage nämlich, ob man sich auf der Strasse dann zur Kontrolle, ob man eine E-Vignette hat, gewissermassen fotografieren lassen muss. Man müsste das diskutieren.
Das zweite Thema, das Herr Maissen aufgegriffen hat, haben wir auch diskutiert, und zwar nicht nur unter dem Aspekt der Tunnels, den Sie jetzt hier aufgezeigt haben, sondern auch unter dem Aspekt des grenznahen Verkehrs. Es gibt ja Grenzgänger, die aus Frankreich oder Deutschland kommen und irgendwo in grenznahen Unternehmen arbeiten. Jetzt haben sie die Möglichkeit, die kantonalen Strassen gratis zu benutzen, oder dann kommen sie eben auf der Autobahn. Sie können es, wenn die Strecke kurz ist, vermeiden, auf der Autobahn zu fahren. Dafür verstopfen sie dann die Strassen in kleineren Ortschaften, die grenznahe sind.
Bei dieser Frage sind wir eben zum Schluss gekommen, dass man eine flächendeckende, gerechte, allgemeine, für alle gültige Lösung haben müsste. Wir könnten es uns nicht leisten, beispielsweise im Grenzbereich befreite Grenzregionen zu haben. Das wäre zu umständlich, denn die Kontrollorgane können dem Fahrzeugführer, der die Schweiz verlässt, nicht nachweisen, ob er nur in den befreiten Grenzregionen oder auch in der übrigen Schweiz auf den Nationalstrassen erster und zweiter Klasse gefahren ist; das ist nicht nachweisbar. Dasselbe könnte man auch von den Tunnels sagen. Es ist nicht so, dass jemand à tout prix einen Tunnel benutzen muss. Es gibt in all diesen Fällen auch Pässe, die man befahren kann. Ähnlich ist es mit der Signalisation; die müsste man anpassen. Man müsste dann sagen: Diese Strecke ist jetzt vignettenfrei. Das müsste man im Verkehr signalisieren, es bräuchte neue Signalisationsvorschriften, um zu zeigen, dass die und die Stecke ohne Vignette befahren werden darf.
All diese Dinge haben wir geprüft. Ich kann Herrn Ständerat Maissen versichern, dass seine Fragen wichtige Fragen sind, die hier in der Tat auch eine Rolle spielen. Aber - und jetzt komme ich auf meinen ersten Satz zurück - solange die Gebühr, die Abgabe dieser Vignette, 40 Franken kostet, die Schmerzgrenze also relativ tief ist, spielen diese Fragen keine wichtige Rolle. Aber wenn wir einmal den Betrag erhöhen würden, kämen automatisch differenzierende Elemente dazu. Wenn solche Fragen kämen, Herr Maissen, dann würden wir die Fragen, die Sie stellen, vermutlich anders beantworten.
Für heute darf ich Ihnen empfehlen, diesen Übergang von der alten zur neuen Verfassung - und damit von einer Verordnung zum Gesetz; das ist ja das Wesentliche an diesem Vorhaben, Herr Bieri hat es gesagt - zu unterstützen, an der Höhe des Preises der Vignette nichts zu ändern, daher von der gleichen Situation auszugehen und keine fundamentalen Anpassungen vorzunehmen.
In diesem Sinne möchte ich mich dem Kommissionssprecher anschliessen, der Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission empfiehlt, auf diese Vorlage einzutreten und sie nach den Anträgen der Kommission zu behandeln.