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David Eugen · Ständerat · 2009-09-15

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-15

Wortprotokoll

Ich möchte auch noch eine Überlegung beifügen. Ich unterstütze die Motion ebenfalls. Es geht in meinen Augen auch um die Verfassungsmässigkeit der Steuergesetzgebung. Steuern kann man nur erheben, wenn das Steuerobjekt und die Steuerbemessung im Gesetz stehen. Das ist ein fundamentaler Grundsatz: Hier gilt das Demokratieprinzip, die Regeln werden durch ein referendumspflichtiges Gesetz festgelegt. Und tatsächlich hat sich in den letzten Jahren, was früher nicht der Fall war, auf der Ebene dieser Konferenz von Steuerverwaltern eine eigenständige Steuergesetzgebung entwickelt. Und diese Steuergesetzgebung hat keine verfassungsmässige Grundlage.

Es geht, wie Kollege Büttiker gesagt hat, nicht nur um marginale, administrative Fälle, die man, selbstverständlich, akzeptieren kann und muss. Die beiden Fälle, die Herr Büttiker erwähnt hat, waren massiv. Es wurden massive Steuererhöhungen ausgelöst, sowohl im Fall des Lohnausweises als auch im Fall der Korrektur der Bewertung der Aktien von KMU. Im zweiten Fall ging es etwa um den Faktor 3. Ich möchte mich jetzt nicht zur inhaltlichen Frage äussern, ob das richtig war oder nicht. Aber das Vorgehen ist sicher nicht richtig. Solche wesentlichen Entscheide über die Bemessung der Steuern müssen auf der Ebene des Gesetzgebers gefällt werden. Und da muss auch der Bundesrat seine Verantwortung wahrnehmen. Er muss, wenn Gesetzgebungsbedarf besteht, dem Gesetzgeber die entsprechende Vorlage unterbreiten. Er kann solche Fragen nicht an die Schweizerische Steuerkonferenz delegieren.

Ich finde auch die Überlegung kritisch, die der Bundesrat in seiner Antwort anstellt, die Wirtschaftsverbände sollten einbezogen werden. Es ist nicht Sache der Wirtschaftsverbände, zusammen mit der Schweizerischen Steuerkonferenz die Steuergesetzgebung zu machen. Das ist Sache des Gesetzgebers, der demokratisch eingesetzt ist. Daher muss die Aufgabe dieser Steuerkonferenz auf die Funktion der administrativen Verbesserung unter den Steuerverwaltungen zurückgeführt werden. Aber die Funktion der Steuergesetzgebung gehört nicht in diese Konferenz.

Ich bitte also auch, diese Motion anzunehmen.