Freitag Pankraz · Ständerat · 2009-09-17
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-17
Wortprotokoll
Ich möchte mich zuerst dafür entschuldigen, dass ich meinen Antrag sehr kurzfristig eingereicht habe. Als Nichtkommissionsmitglied habe ich die Fahne aber natürlich erst vorhin gesehen. Zu meinem Erstaunen musste ich dabei feststellen, dass niemand aus der Kommission eine Streichung dieses Artikels beantragt. Ich bin dem Präsidenten und dem Plenum sehr dankbar, dass Sie die so kurzfristige Einreichung eines Antrages - ich bin ja noch relativ neu im Geschäft - akzeptieren.
Nun aber zur Sache: Auch in schwierigen Zeiten sollten wir jeden Franken zweimal umdrehen, bevor wir ihn ausgeben. Wenn wir das Geld für den Konsum ausgeben, fehlt es bei den langfristigen Investitionen, oder aber wir erhöhen damit unsere Schulden und damit auch die Steuern von morgen. Unter diesem Aspekt habe ich bei Artikel 3, Finanzhilfen für befristete Anstellungen in nichtprofitorientierten Organisationen, grosse Vorbehalte. Richtigerweise sollen mit Finanzhilfen nicht bestehende Arbeitsplätze abgebaut oder durch subventionierte Arbeitsplätze ersetzt werden. Doch da beginnt für mich das Problem. Ich zitiere einen Satz von Seite 5747 der Botschaft: "Es sollen nur Arbeitsplätze mitfinanziert werden, die ohne die Finanzhilfe nicht bestehen würden und die beim nächsten Aufschwung wieder zurückgebaut werden können." Etwas pointierter formuliert heisst das: Es sollen nur Arbeitsplätze mitfinanziert werden, die es eigentlich gar nicht braucht.
Die entrichteten Löhne müssen berufs- und ortsüblich sein. Sie bestimmen sich also nicht einfach nach dem Nutzen für die Organisation und dem befristeten Einsatz der Angestellten. Das entspricht nicht meiner Vorstellung vom Zusammenhang zwischen geleisteter Arbeit und Entschädigung. Mit einer solchen Bestimmung ist es möglich, dass eine Person, die eine befristete Anstellung hat, die es gar nicht braucht, mehr verdient als einzelne Festangestellte der betreffenden Organisation.
Gemäss Botschaft muss zudem befürchtet werden, dass es zu viele gemeinnützig tätige Personen gibt und der Vollzug des Zivilschutzes erschwert wird, weil eine Konkurrenzsituation entsteht. Darum ist eine Verbilligungsaktion geplant. Ob beim Zivilschutz ein solch befristeter Eingriff in den Vollzug sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
Langzeitarbeitslosigkeit ist ein schwieriges Problem; damit bin ich einverstanden. Wir versuchen es jetzt mit einer Medizin anzugehen, deren Wirkung, insbesondere längerfristig, äusserst fraglich ist; sie ist aber mit 238 Millionen Franken sehr, sehr teuer. Wir sollten in einem solchen Fall Nein sagen. Wir lösen damit das Problem nicht; das gebe ich zu. Mit einem Ja - es ist ein sehr teures Ja - lösen wir das Problem aber auch nicht wirklich.
Ich beantrage Ihnen deshalb die Streichung von Artikel 3.